Eigenh. Brief mit U. ("Prof. v. Liszt").
Autograph ist nicht mehr verfügbar
An einen namentlich nicht genannten Staatsanwalt mit der Mitteilung, dass er sehr gern bereit sei, "Ihre Abhandlung in die 'Zeitschrift' aufzunehmen. Die Frage der Ausbild[un]g der Referendare bei der Staatsanwaltschaft erschien mir bereits früher als wichtig genug, um einen Ihrer tüchtigsten Amtsgenossen um eine kleine Abhandlung zu ersuchen, die mir auch zugesagt worden ist. Es wäre ganz hübsch, wenn sich an Ihre Bearbeit[un]g eine kleine Debatte anknüpfen ließe [...]". - Franz von Liszt, der um vierzig Jahre jüngere Cousin des Komponisten Franz Liszt, begründete seinen Rang als Strafrechtsdogmatiker mit dem erstmals 1881 erschienenen "Lehrbuch des deutschen Reichsstrafrechts", das später zum Standardwerk des Strafrechts wurde. Über die Vielzahl seiner Veröffentlichungen hinaus wirkte er vor allem durch die gemeinsam mit Adolf Dochow begründete "Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft", durch die von ihm gepflogene Gesprächsrunde des "Kriminalistischen Seminars", dem eine ganze Generation deutscher Strafrechtslehrer entstammte, und durch die gemeinsam mit Adolphe Prins und Gerard Anton van Hamel gegründete "Internationale Kriminalistische Vereinigung".