Adolf von Zerzog

Zerzog, Adolf von

Gutsbesitzer und Politiker (1799-1880). Gedr. Stimmzettel mit eigenh. Eintragung mit Namenszug. [Frankfurt a. M.]. 1 S. Qu.-16mo.
$ 193 / 180 € (89138/BN59212)

Auf vorgedrucktem Formular stimmt Zerzog unter Nennung seines Namens und des Wohnorts "Regensburg" mit "Nein". - Adolf von Zerzog war für 1848/49 Abgeordneter für Regensburg in der Frankfurter Nationalversammlung und dort Mitglied im volkswirtschaftlichen Ausschuss. - Mit Sammlernotiz in Bleistift verso, leicht lichtrandig.

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Zerzog, Adolf von

Gutsbesitzer und Politiker (1799-1880). Eigenh. Brief mit U. Regensburg. 3¼ SS. auf Doppelblatt. Folio.
$ 300 / 280 € (89139/BN59213)

Freundschaftlicher Brief an den Juristen und Schriftsteller Wilhelm Ludwig Demme (1801-78) mit Ratschlägen zum Vorgehen bei Bittgesuchen gegenüber dem Fürsten Maximilian Karl von Thurn und Taxis: "Die Geschichte mit dem Bittgesuch ist einfach die: Der Fürst ist noch nie bewogen worden, in Geschaeftssachen eine persönliche Entscheidung zu geben, er laeßt jede Sache ruhig den bureaucratischen Gang laufen und es ist sogar meist schaedlich, sich an ihn, statt an die betreffenden Vorstaende zu wenden [...] Die Doernberg's halten mit großer Eifersucht darauf, daß der Fürst nicht im voraus etwas verspreche, was sie zu entscheiden haben [...] Ich waere also der Meinung, daß Ihr Euch an den Herrn Oberpostdirector August Freyherrn von Doernberg zu Frankfurt a/M wendet [...] Der Erbprinz, den ich oefter sehe, ist erstens einmal gestern auf laengere Zeit nach Italien abgereist, und mischt sich nie directe in eine [...] Angelegenheit, sondern weist einem immer an seine Onkels (die Doernbergs) [...] Die hiesigen Lesecirkel sind nicht für solche theure wissenschaftl.

Werke eingerichtet. Taxis [d. i. Maximilian K. v. Thurn u. Taxis, 1802-71] wird sich übrigens seinem Versprechen gemaeß betheiligen [...] Ich habe auch noch nicht begriffen, warum Du statt einer Nummer der Schwurgerichtszeitung, das Buch der Verbrechen anbietest? Jedenfalls wird die Schwurgerichtszeitung eher genommen. Z. B. bey Appellgerichten [...]". - Mit Sammlervermerk in Bleistift und Empfängernotiz in Tinte..

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