Wird einer Persönlichkeit ein Ehrengrab gewidmet so erfolgt in aller Stille die Exhumierung der Gebeine u. ebenfalls in aller Stille deren Beisetzung im Ehrengrab. Erst dann, wenn das Grabdenkmal fertig u. aufgestellt ist, findet die offizielle Wiederbestattungsfeier in Anwesenheit von Vertretern der Stadt etc. mit Gesang, Gedenkrede, Kranzniederlegen etc. statt . So ist es immer gewesen u. so ist es auch bei der Gallmeyer der Fall. Einen Fehler hat nur die Friedhofsverwaltung begangen, indem sie den Termin der Exumierung unvorsichtiger Weise ausplauderte u. dann - diesen Fehler einsehend - die Leute nicht in den Friedhof gelassen hat [...]"..