v. 10. August 1883). – II: „Ihre briefliche Mittheilung bestärkt mich nur in meiner Ueberzeugung, daß Nichts undankbarer und schwerer ist, als die Durchführung einer derartigen Feier. 300 Personen erweist man mit der Einladung eines Aufmerksamkeit und 300 oder 600, die nicht gebeten worden, aber der Meinung sind, daß sie einen Anspruch gehabt hätten, eingeladen zu werden, verletzt man [...]“ (Br. v. 5. September 1886)..