Lena Stein-Schneider erhielt als Jüdin Berufsverbot. Am 6. August 1942 wurde sie dann im Alter von 68 Jahren in das KZ Theresienstadt deportiert. Sie überlebte und ließ sich nach der Befreiung 1945 zunächst in der Schweiz, kehrte Anfang der 1950er-Jahre nach Berlin zurück und erstritt vor Gericht eine Wiedergutmachung in Höhe von 3.500 DM, weil sie den materiellen Schaden, der ihr durch das Berufsverbot und die Verfolgung entstanden war, naturgemäß nicht nachweisen konnte..