Rudolph Sohm

Sohm, Rudolph

Jurist (1841–1917). 2 eigenh. Briefe mit U. und 1 eh. Postkarte mit U. (jeweils „R. Sohm“). Leipzig. Zusammen (8+1½+1=) 10½ SS. auf 7 Bll. (Qu.-)8vo. Die Karte mit eh. Adresse.
$ 238 / 220 € (18399)

Rudolph Sohm (1841–1917), Jurist. 2 e. Briefe mit U. und 1 e. Postkarte mit U. (jeweils „R. Sohm“). Leipzig, 1903 und 1914. Zusammen (8+1½+1=) 10½ SS. auf 7 Bll. (Qu.-)8°. Die Karte mit e. Adresse. – An den Kirchenhistoriker Gustav Krüger (1862–1940) mit Dank „für die freundliche wertvolle Mitwirkung“ (Karte v. 2. Dezember 1903), „für Ihre Teilnahme und für die Zusendung der ergreifenden Predigt“ (Br. v. 4. Oktober 1914) sowie für die Zustimmung zu seinen Ausführungen in dem Aufsatz „Weltliches und geistliches Recht“: „[...] Handelt es sich doch um Fragen, deren Beantwortung für unser lutherisches Kirchenrecht, auch für das heutige, grundlegend ist.

Daß auch die Aufklärung auf dem durch Luthers Reformation gewonnenen Boden steht, insofern sie die religiöse Verbindlichkeit jeder Lehrgesetzgebung ablehnt, halte ich für sicher. Die Aufklärung ging von diesem Punkt aus zu dem weiteren Satz vor, daß auch weltliche Lehrgesetzgebung im Grundsatz ausgeschlossen sei [...]“. – Rudolph Sohm beschäftigte sich mit der deutschen Rechtsgeschichte („Die fränkische Reichs- und Gerichtsverfassung“, 1871), dem römischen und dem bürgerlichen Recht und besonders dem Kirchenrecht. „Wirkungsgeschichtlich ließen Sohms Arbeiten zum Kirchenrecht seine Studien zur deutschen Rechtsgeschichte und zum römischen Recht weit hinter sich. Sohm schärfte das Bewußtsein für die Spannungen zwischen Recht und Religion, Jurisprudenz und Theologie, auch wenn seine petitio principii – ein charismatisches Verständnis der stets als Einzelgemeinde gedachten ecclesia – der Kritik nicht standhielt. Sohms Wirkungen sind in der Kanonistik und im evangelischen Kirchenrecht bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts spürbar“ (DBE)..

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