Karl Röder

Röder, Karl

Jurist (1806–1879). Eigenh. Brief mit U. („K. Röder“). Heidelberg. ½ S. auf Doppelblatt. Gr.-8vo. Mit eh. Adresse (Faltbrief).
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Karl Röder (1806–1879), Jurist. E. Brief mit U. („K. Röder“). Heidelberg, 27. Juni 1871. ½ S. auf Doppelblatt. Gr.-8°. Mit e. Adresse (Faltbrief). – An den Studenten W. Kühne in Heidelberg: „Im Interesse, wie ich glaube, aller meiner Herrn Zuhörer darf ich nicht unterlassen mitzutheilen, daß ich heute genöthigt war auszusetzen, weil sich nur Einer der Herren eingefunden hatte, daß sonach der Fortbestand der Vorlesung an einem Faden hängt [...]“. – Karl Röder war Professor für Rechtsphilosophie in Heidelberg.

In seinem Hauptwerk „Grundzüge des Naturrechts oder der Rechtsphilosophie“ (1846) „bekämpfte Röder [...] die bisher im Strafrecht herrschenden Vergeltungstheorien und geht dabei von naturrechtlichen Konstruktionen aus, auf welche er dann folgend auch seine Besserungstheorie gründet“ (Tanja-Carina Riedel: Gleiches Recht für Frau und Mann. Die bürgerliche Frauenbewegung und die Entstehung des BGB. Köln u. a., Böhlau, 2008 (= Rechtsgeschichte und Geschlechterforschung, Bd. IX), S. 37). – Bl. 2 mit kleinem Ausschnitt durch Öffnen der Verschlußmarke..

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