Franz von Papen

Papen, Franz von

Reichskanzler (1879–1969). Ms. Bestätigung mit eigenh. U. „(„F.vPapen“). O. O. 1 S. Qu.-8vo.
$ 532 / 500 € (18304)

Franz von Papen (1879–1969), Reichskanzler. Ms. Bestätigung mit U. „(„F.vPapen“). O. O., 5. April 1946. 1 S. Qu.-8°. – „This is to certify that the following is my proper signature [...]“. – 1932 von Reichspräsident Hindenburg als Nachfolger Heinrich Brünings zum Reichskanzler ernannt, regierte Papens „Kabinett der nationalen Konzentration“ weitgehend unabhängig vom Reichstag und gestützt allein auf das Notverordnungsrecht. Im selben Jahr jedoch bei der Bildung einer von der Parlamentsmehrheit getragenen Regierung scheiternd, trat von Papen als Kanzler zurück und war hernach maßgeblich am Sturz seines Nachfolgers Kurt von Schleicher beteiligt und ebnete so den Weg zur Machtübernahme Hitlers, in dessen Regierung er als Vizekanzler und Reichskommissar für Preußen eintrat.

„Als seine Absicht, Hitler durch deutschnationale Kräfte zu ‚zähmen’, mißlang, trat er am 7. 4. 1933 zurück und distanzierte sich in seiner Marburger Rede (Juni 1934) vom nationalsozialistischen Totalitätsanspruch“ (DBE). 1946 wurde er im Nürnberger Prozeß freigesprochen, jedoch im Spruchkammerverfahren zu acht Jahren Arbeitslager verurteilt und 1949 entlassen. – Papierbedingt etwas gebräunt..

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