Johann Georg & Sohn [Mayeringer

[Mayeringer, Johann Georg & Sohn

Stärke- und Haarpudermacher zu Wien]. 2 Aktenstücke. Wien. Zusammen 2½ (1+1½) SS. Folio.
$ 2,669 / 2.500 € (943433/BN943433)

Interessante Zeugnisse des weitgehend vergessenen Gewerbezweigs der Haarpudermacher. Die Wiener Stärkemacher und -händler hatten 1664 eine Bruderschaft errichtet; 1698 folgte die Gründung der Bruderschaft der Haarpudermacher. Im Jahr 1728 vereinigten sich die Berufsgruppen nach langwierigen Auseinandersetzungen zu einem Gewerbe mit einer gemeinsamen Bruderschaft. - Bei dem älteren der beiden Dokumente handelt es sich um die Gewährung eines Gewerbeschutzes an den Pudermacher Johann Georg Mayeringer durch den Wiener Stadtrat: "Von Bürgermeister und Rath der Stadt Wien wegen: Dem Johann Georg Mayeringer hiemit anzufügen, Es habe eine hochlöbl.

N.Ö. Regierung auf sein gehorsamstes Bitten, um gnädige Verfügung an einem Stadtrathe, womit er bey der durch allerhöchste Resolution ihme zuerkannten Wodnianzischen Stärkemachergewerb geschützet werden möchte, durch hohen Bescheid von 28ten Sept. und p.to 10ten dieß herabgelangen laßen: daß über den Commisionaliter vorgekommenen Umstandt (daß der supplicant und die Wurzerische Conleute, wegen des von letzteren, in Folge der untern 24ten July, und p.to 5ten August dieß Jahres ergangen allerhöchsten Entschlüßung an ersteren zu überlaßen kommenden Stärkmacherhandels bereits einig wären) von einem Stadtrathe die nöthige Einleitung getrofen werden solle: womit in Folge erstgesagt allerhöchster Resolution ohne all-weiteren Umtrieb, und Verzug das nöthige fürgekehret werde [...]". Mit Resten eines papiergedeckten Siegels und verblichenem Gebührenstempel. Gezeichnet vom Kanzleibeamten Lorenz Haschka (1707-71), dem Vater des Wiener Lyrikers Lorenz Leopold Haschka, der die von Haydn vertonte Österreichische Volkshymne "Gott erhalte" verfasste. Leicht braunfleckig, zwei Löcher im Bereich des Siegels, kl. Papierdurchbruch im Falz und quadratischem Ausschnitt (kein Textverlust). - Das jüngere Dokument ist der Verkaufsvertrag des Mayeringerschen Betriebs an Theresia Wuttke und Gatten: "Nachdem ich endesgefertigter das bürg. Stärk- und Haarbudermachergewerbe der Frau Theresia Wutkin für sich und ihren Ehegatten um eine Kaufzubilligungssumme von baaren 6500 fl. sage Sechs Tausend Fünf Hundert Gulden gegen dem Käuflich überlassen habe, zu welchen Ende mir bereits eine Vorangabe von Ein Hundert Fünzig Gulden eingehändigt wurden, so erkläre ich hiemit, dass ich also gleich baare Fünf Tausend bis Fünf Tausend Fünf Hundert Gulden, den Uebermaß ober der Kaufschillingssumme binnen zwölf oder höchstens achtzehn Monathen vom Tage des Contractes (worüber bei Schließung des Contractes die genaue Bestimmung folgen wird) erhalten solle. Die Uebergabe des Gewerbs (samt folgenden Requisiten nemlich die Stallen in Gewölbe, und denen zur Erzeugung nöthigen 3 Mühlen, und einen Durchschlag) erfolgt nach Abschliessung des ordentlichen Kauf und Verkaufkontracktes, und geschehener Zuzählung der obberührten 5000 fl bis 5500 fl. [...]". Mit rotem Lacksiegel, Unterschrift und Gebührenstempel. Die Tinte etwas durchschlagend..

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