Rechtshistoriker, Philologe und Skandinavist (1823–1902). Eigenh. Brief mit U. („K. Maurer“). München. ½ S. Gr.-8vo.
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An einen namentlich nicht genannten Adressaten zur Übersendung einer Besprechung: „[...] Die Schrift Petersen’s werde ich in Angriff nehmen, sobald der jetzige Arbeitsdrang bei mir überstanden ist [...]“. – Konrad Maurer wirkte bis zu seiner Emeritierung als Professor des Deutschen Privat- und Staatsrechts in München. „Im ersten Jahrzehnt seines akademischen Wirkens stand noch das kontinentale, die brit. Inseln bereits einschließende Germanentum zur Zeit des frühen Mittelalters im Mittelpunkt seines Interesses [...] Seit 1860 wandte sich Maurer mehr den Sagas und den eigentlichen Rechtsquellen zu, aus der 1877 als besonders ergebnisreich ‚Das älteste Hofrecht des Nordens’ hervorging.