Konrad Maurer

Maurer, Konrad

Rechtshistoriker, Philologe und Skandinavist (1823–1902). Eigenh. Brief mit U. („K. Maurer“). München. ½ S. Gr.-8vo.
$ 160 / 150 € (44690)

An einen namentlich nicht genannten Adressaten zur Übersendung einer Besprechung: „[...] Die Schrift Petersen’s werde ich in Angriff nehmen, sobald der jetzige Arbeitsdrang bei mir überstanden ist [...]“. – Konrad Maurer wirkte bis zu seiner Emeritierung als Professor des Deutschen Privat- und Staatsrechts in München. „Im ersten Jahrzehnt seines akademischen Wirkens stand noch das kontinentale, die brit. Inseln bereits einschließende Germanentum zur Zeit des frühen Mittelalters im Mittelpunkt seines Interesses [...] Seit 1860 wandte sich Maurer mehr den Sagas und den eigentlichen Rechtsquellen zu, aus der 1877 als besonders ergebnisreich ‚Das älteste Hofrecht des Nordens’ hervorging.

Seit 1865 Mitglied der Bayer. Akademie der Wissenschaften, trat Maurer mit zahlreichen Akademieabhandlungen besonders über das öffentliche und das Kirchenrecht hervor. Seit Ende der 60er Jahre widmete er sich in seinen Vorlesungen ausschließlich dem nordgermanischen, besonders dem isländischen und norwegischen Recht“ (NDB XVI, 438). – Auf Briefpapier mit gedr. Briefkopf; mit Resten eines beigebogenen Zettels am linken oberen Rand..

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