Marmorek, Alexander
Bakteriologe und Serologe (1865-1923). Eigenh. Brief mit U. Paris. 6½ SS. auf Doppelblatt. 8vo. Mit gedruckter Adresse.
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Alexander Marmorek (1865-1923), Bakteriologe und Serologe. E. Brief m. U., Paris, 7. August 1910, 6 ½ Seiten 8°. Doppelblatt. Mit gedruckter Adresse. Inhaltsreicher Brief an einen Freund: „Ich habe Ihre Anklagen erhalten […] Ich danke Ihnen bewegten Herzens für die Freundesthat, meinen armen, unvergesslichen Oskar bis übers Grab hinaus zu vertheidigen. Ihre Kämpfe mit den Wiener Zionisten lassen mir wiederum die Art, wie dort unsere Bewegung vertreten ist, welcher Mittel man sich bedient, in dem mir leider schon bekannten Lichte erscheinen […] Ich habe sie schriftlich befragt, ob ich gleich – wie es die Statuten vorschreiben – das Gutachten des Congressanwaltes einholen soll, oder erst bis die Herren die Schriftstücke gelesen haben werden.
Die Herren haben noch nicht geantwortet. Es ist aber möglich, daß die Herren vorziehen werden, in gemeinsamer Sitzung – das wäre erst Ende September – die Akten zu lesen. Mir kommt aber […] Zweifel, ob das Congress-Gericht competent ist, denn es heißt im § 35: Zum Zwecke der Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Körperschaften unserer zionistischen Organisation etc. Es ist hier jedenfalls eine Lücke im Gesetze […] Nun zur Angelegenheit Ihres Herren Schwiegersohnes, meines Collegen. Ich habe mich erkundigt, trotzdem ich selbst mich gut informiert glaubte. Andererseits werde ich mich noch an offizieller Stelle erkundigen und Ihnen dann noch davon Auskunft mitteilen. Die Situation hier ist folgende: Nicht-Franzosen können nicht mehr das Recht verlangen in Frankreich zu praktiziren, und zwar wird dieses Verbot auf folgende Weise erreicht. Alle diejenigen, welche sich in Frankreich auf einer Medizin-Fakultät inscribiren (und das müßte ja auch Ihr Schwiegersohn, wenn er die Examina nachtragen wollte), müssen das französische Abiturienten-Examen haben. Die Ausländer, die hier Mediziner werden, erhalten, wenn sie ihr Abiturienten-Zeugnis verlangen […] durch das Ministerium […] das Recht auf der mediz. Fakultät sich zu inscribiren, alle Examina zu machen und schließlich das Doctorat zu erlangen. Dieses Doctorat gibt ihnen aber nicht das Recht, in Frankreich zu praktiziren. Sie müssen in ihre Heimat zurückkehren […] Das Gesetz wurde überhaupt vor einigen Jahren gegen die russisch-jüdischen Studenten gemacht, die zu Hunderten in Frankreich sich niederließen und hier in allen Provinzen verstreut, noch heute praktiziren […]“.