schuldig wär, welcher seine Bezahlung verlange und wolte Sie also ged. Hauß George Schnellen, sothanes Hauß sambt Zubehör vor 50 rth. Kauffgeldt dergestalt überlassen, daß er daran Seine schuldige 30 rth. daran ansich behalte, und die übrige 20 rth. übers Jahr 1748 bezahle, nechst dem Sie in diesen Hause Zeit ihres Lebens die freye Wohnung in einer besondern Cammer welche der Käuffer auf seine Kosten bauen müße, behalte. Käuffer Hanß George Schnelle, so mit gegenwärtig, ist mit diesen allen vollkommen zufrieden dannenhero Sie beyderseits um confirmation dieses Kauffcontracts bitten [...]". - Gegengezeichnet von einem Beamten und regestiert. Mit Sammlervermerk in Bleistift und Tinte (verso). Stärkere Wasserschäden; am unteren Rand durch Feuchtigkeitseinwirkung stark brüchig und lappig (Einrisse, etwas Textverlust)..