Hof- und Gerichtsadvokat (1827-1907). Eigenh. Brief mit U. Wien. 09.04.1880. 1 1/3 SS. auf gefalt. Doppelblatt. 8vo.
$ 142 / 130 €
(941104/BN941104)
Drückt seine Hoffnung auf eine allgemeine Vollwahl aus, erwähnt jedoch auch seine diesbezüglichen Bedenken: "Ich kann mir gar nicht denken, wie in unserem Wahlkreise der Verwaltungsgerichtshof angerufen werden kann, sollte es aber geschehen müssen, so wird eine ganz besondere Vollwahl notwendig sein, außer wenn ich eine allgemeine Vollwahl bekomme, die immer das beste ist, wenn sie nähmlich so aussieht, wie die beiliegende. In dem mir gegebenen Formular vermisse ich aber Eines. Wenn nähmlich die Hausbesitzer klagen wollen, weil sie nicht aufgenommen wurden, so ist diese Vollwahl ganz unbrauchbar, weil darin nur von den [...] gegen die Aufnahme von Nicht-Wählern, nicht aber auch wegen Nicht-Aufnahme von Wählern die Rede ist, diese möchten also eine allgemeine Vollwahl unterschreiben".