Karl VII.

Karl VII.

röm.-dt. Kaiser (1697-1745). Schreiben mit eigenh. U. Frankfurt am Main. 30.11.1743. 1 S. auf Doppelblatt. Mit Adresse verso (Faltbrief).
$ 1,622 / 1.500 € (79790/BN51937)

An die Reichsritterschaft und den Adel des Niederrheinischen Bezirks bezüglich der Erhebung des Rudolf Adolf Geyer von Schweppenburg in den Freiherrenstand: "Wir Lassen Euch hierdurch gnädigst ohnverhalten, wasmassen Wir den Chur-Cöllnischen geheimen, auch Hoff- und Regierungs Rath Unseren und des Reichs Lieben getreuen Rudolph Adolph von Geyer, Edlen von Sweppenburg aus besonderen Unser Kayserliches Gemüth bewegenden Ursachen, die Kayserliche Gnad gethan, um Ihn sambt seiner Descendenz beyderley geschlechts den Ein und zwantzigsten Februarii dieses Siebenzehen hundert, drey und viertzigsten Jahrs, in des Heylichen Römischen Reichs Freyherren Standt gnädigst erhoben, dazu gewürdiget und darin bestättiget haben; Als gesinnen Wir an Euch hiermit gnädigst, Ihr wollet denselben, und seine Nachkommenschafft in allen Vorfallenheiten, Expeditionen, Schrifften, und sonst davor erkennen, also nennen, und demselben, und seinen Descendenten beyderley geschlechts nebst dem Ehren Wort Wohlgebohrn des heiligen Römischen Reichs Edlen Pannier und Freyherrn von Geyer, Edlen zu Schweppenburg geben, auch solches bey Euerer Cantzley vormercken lassen Und Wir verbleiben Euch anbey mit Kayserlichen Gnaden wohl und gewogen [...]".

- Mit Gegenzeichnung durch Johann Georg II. Reichsgraf von Königsfeld (1679-1750). Ausriss in Blatt 2 durch Brieföffnung und mehrere Einschnitte von fehlendem Siegel. Rechter Rand etwas angestaubt..

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Karl VII.

Kurfürst von Bayern, Kaiser des HRR (1697-1745). Schreiben mit eigenh. U. München. 05.12.1744. 2¼ SS. auf Doppelblatt. Folio. Mit Adresse auf separatem Kuvertblatt mit papierged. großen kaiserlichem Siegel.
$ 1,297 / 1.200 € (79803/BN51950)

An Johann Friedrich Frhr. von Degenfeld bezüglich einer Beschwerde in Sachen Vormundschaft: "Nachdeme Uns die verwittibt geweste von Venningen Elisabeth Claudia, nunmehro verehligte von Erthal, gebohrne von Reichenstein, in der Anfuge sub praesentato drey und zwanzigsten Novembris nuperi beschwerend angezeiget, was gestalten du dich, als Mit-Vormund ihrere von Venningischen Kindern, verschiedener vormundschafftlicher Actuum, als nehmlich in Religions und geistlichen Sachen, in Politicis, Jurisdictionalibus, feudalibus et dependentiis, dann in Administratione derer güter, activ- und passiv-Schulden, und so fort an, privativè, und mit ausschließung ihrer als tutricis honorariae, da ihr doch die vormundschafftliche Mit-Obsicht aufgetragen wordem, anmaßen thätest, und Uns dahero demüthigst gebeten, daß wir diesfalls Unser gemeßene Kayserliche Verordnung an dich ergehen laßen, gnädigst geruhen mögten; Als laßen Wir dir sothane beschwerungs Anzeige zu dem Ende, und mit dem grädigsten Befehl, hiermit zu kommen, um dich darüber innerhalb zwey Monathen vernehmen zu laßen; Indessen aber die von Erthal in Sachen, wo Ihr die Obsicht mit gebühret, nicht auszuschliessen [...]".

- Beiliegend vollständige ms. Transkription..

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