Johann VII. Herzog zu Mecklenburg

Johann VII. Herzog zu Mecklenburg

regierender Herzog zu Mecklenburg im Landesteil Schwerin von 1576 bis 1592 (1558-1592). Schriftstück mit eigenhändiger Unterschrift. Folio. 2 pp. Papiergedecktes Siegel. Leichte Randläsuren.
$ 1,598 / 1.500 € (83941)

An eine Regentin gerichtetes Schreiben. Johann war der zweitälteste Sohn des Herzogs Johann Albrecht I. zu Mecklenburg. Sein älterer Bruder Albrecht war jedoch bereits 1561 im Alter von fünf Jahren verstorben. Nach dem Tode des Vaters übernahm er unter der Vormundschaft seines Onkels Ulrich die Regierung im Schweriner Teil des mecklenburgischen Herzogtums. Sein Vormund unterzeichnete in Johanns Namen die Konkordienformel von 1577 und das Konkordienbuch von 1580. Nachdem Johann am 12. September 1585 für mündig erklärt worden war, regierte er alleine. Am 21.

März 1592 fügte er sich selbst sieben Messerstiche bei, an deren Folgen er tags darauf verstarb. Bereits 1590 war ihm die Regierungsbürde eine zu große Last und er war entschlossen, zurückzutreten und das Land zu verlassen. Grund waren Streitigkeiten mit seinem Onkel Christoph, dem Administrator des Bistums Ratzeburg, der ständig nach mehr Land verlangte. Der Suizid war unmittelbar auf einen Streit mit seinem Onkel gefolgt. Er starb hochverschuldet. Nach seinem Tod wurde Mobiliar aus dem Nachlass, darunter der St. Galler Globus, zur Schuldentilgung verkauft..

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