von 1532 bis 1547 Kurfürst und Herzog von Sachsen (1503-1554). Dokument mit eigenh. Unterschrift „Jo:Fridrich: Churfürst“. Torgau. Quer-folio (463 mm : 277 mm) 1 p. Mit Siegel. Mehrfach gefaltet. $ 4,761 / 4.500 € (96472)
„Vonn gotes gnaden wir Johans Friderich des Hailigen Romischen Reichs Ertzmarshalh und Churfürst Burggraun Zu magdeburg. Vndt Johanns Einst-gebrüdere Hertzogen Zu Sachsen Landgrauen im düringerland marggrauen Zu meissen Bekennen vor vns vnd unser Erben vnd thun kunt gegen wenniglich, das vns vnser lieber getreuer Melchior Behler aufm Schneberg aus vundertenigem gnaigten willen. Dreitausent gulden jn müntz an gulden groschenn jhe ainen Zu fünfundzwanzig groschen vund derselben Einundzwantzig.
für ainen guld gerechent, hat Zukommen Die wir auch jnn jtzigen Leiptzschen Ostermarkt durch vunsere der Zu verordente daselbst haben entpfahenn lassen vund für der jnn vnsern vnd vnser Erben wissentlichen nutz vnd frommen garant. Vund sagen gedachtenn [f]ehler derwegen queit ledig vund los. Nachdem vor aber mit berurtenn dreitausent guldenn sein bestes jn andere wege. het schaffen vund [werbannung]. Damit er nu des vunsern halbenn kainen schaden vnd nachtail leiden dürffe. So wollen wir jnn oder seinenn Erben. jerlicher vnd ain jdes jhar jnn sonderhait anderthalbhundert pension landsvehrung. jhw ainund Zwanntzigk, groschenn. für ainen guldenn gerechent So lang gewelte Hauptsumma bei vns vnd vunsern Erben stehen wirdet auff Zwo frist Nemlich halb auff michaelis Vund die andere Helfft auf walpurgis aus vunsr Rent Camer raichen vnd geben lassen Aber Wir behalten vns vund unsere Erben himitt jn allewege für Melchior Behler. oder seinen Erben die wider betzalung bestimpter dreitausent gulden nach vnser gelegenhait vund bequemickait Zuthun. Doch sollenn vund wollen wir solchs jtztgnantenn Melchior Behler oder seinen erbenn ainvirtail Jhar Zuvor, durch vunser Schreibenn verkündigenn Vund alsdann die entrichtung der dreitausent guldenn des werths wie wir die haben entpfahenn lassen Sambt der pension de ainiche heider stellig sein wirdett. gegen wider entphahung, dieser vunser versthreibung. Zu guter genug vund vunvormindert thun vund fürwenden. Die auch Melchior Behler oder sein Erbenn an Zunehmen. Vund vuns dise vunsere verschreibung. widernumb ane wegerung ZuZestellen sollenn verpflicht vund schuldig sein. Welchs alles wir vuns für vns vund vunser Erbenn himit vund in Crafft ditz brives also vorschreibenn. Vund bevelen darauff allen vund itzlichen vnsern jtzigen vund künfftigenn Landrentmaisternn Rent vnd Camershreibenn obgedachtem Melchior Behler oder seinen Erbenn die anderthalbhundert guldenn pension Landswehrung auf die angeZaigten Zwo frist vund mit der erstenn auff künfftig Michaelis anZufahenn aus vunser Rent Camer So lang die Hauptsumma bei vns vnd vunsern Erben vnabgelegt stehenn wirdet gegen gebürlicher quitantz auff am sicher Zubetzalenn vund Zuentrichtenn. Des soll nur Jden Jnn rechnung entnommen werden Vund geshit […] maynung Zu erkund mit vunsern des Churfürstenn Hirangehangnem jnn sigell welchs wir Herzog Johans Einest hiemit auch gebrauchenn wissentlich besigelt. Vund gebenn Zu Torgau am dornnstag nach Palmarum. Anno Einundvirtzig Jo: Fridrich: Churfürst: mi: pp: […]“ Handschriftl. Zusatz am unteren Ende des Schreibens von fremder Hand: „[…] an dieser Post der Dreytausend güld Capital, dem Hospital zum Schnebergk zweyhundert güld und der […] daselbst, Vierhundert Fünff und zwantzig güld und also in Summa Sechshundert Fünff und zwantzig güld zustendig und dann über itzt gedachte Summa der 625 R. Richter und Rath zu obbestigten Schneberg eine anderweitge obligation bekommen. Als werden hirmit an obiger Post der […] beylegter 625 R. und […] und soll hirfür diese obligation mehr und höher nicht als auf zexeytausend/ Dreyhundert Fünff und Siebenzig gülden, gültig sein; Daßen zu wahren uhr kund ist dieses mher registriret und dar von […] Abschrift der Fürst.“.