Philipp Eduard Huschke

Huschke, Philipp Eduard

Rechtsgelehrter (1801-1886). Eigenh. Brief mit U. Berlin. 19.03.1854. 1 S. auf Doppelblatt. 8vo.
$ 192 / 180 € (941194/BN941194)

An einen namentlich nicht genannten Adressaten: "Darin daß Sie mir die Verlobung Ihrer Tochter mit dem Sohn eines mir nahe verbundenen und von mir sehr hochgeachteten Mannes angezeigt haben muß ich eine besondere Freundlichkeit von Ihnen erkennen, die ich nicht erfahren und hinnehmen kann, ohne Ihnen wenigstens mit einem Worte dafür zu danken. Ich nehme den freudigsten und wärmsten Antheil an diesem Ereignis und wünschte von Herzen daß es für Sie eine unversiegliche Quelle väterlicher Freuden werden und den Verlobten selbst zum Segen in Zeit und Ewigkeit gereichen möge [...]".

- Nach einem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Göttingen unterrichtete Huschke zunächst als Privatdozent und wurde 1824 ordentlicher Professor in Rostock. Drei Jahre später wechselte er an die Schlesische Friedrich-Wilhelms-Universität Breslau, an der er zweimal das Rektoramt innehatte und war ab 1841 Direktor des Oberkirchenkollegiums der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Preußen, die 1845 vom Staat anerkannt wurde..

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