auff Seine Gemahlinne vor den Scholteßn zu Zutphen verlehnte und gegebene Vollmacht, in originalibus würcklich eingeliefert, in massen hochgemeldte Ihre Ex. solche vier originalia ohnverletzt empfangen zu haben, hiemit bekennen thun, und ist dieser Erbkauff und Cession geschehen, vor eine gewisse und genugsame Summ geldts, so hochgedachte Ihre Ex. den mehr berürtten Freyherrn und Frauwen zu Virmundt, darvor zu Ihrem begnügen, außgerichtet, deren bezahlung Sie sich hiemit bedancken, und ihre Ex. und dero Erben, darob bestendiglich quitiren, dabey auch festiglich versprechen, dießfalß genusame Wehrschafft zu leisten, und zum Fall Ihr Ex. nach außer halb Rechtens gethaner ernster anmahnung, und da dieselbe mit verfangen wurde nach gerichtlicher Interpellation, deß Underpfandts persecution, und derauff Innerhalb zweyen Jahren erfolgter Rechtmessiger sententz, angeregte fünff und zwantzig tausendt Reichsthlrs nit erlangen, noch sich deren habhaft machen köndten, alßdann solche fünff und zwantzig tausendt Reichsthalers mehrhochgedachter Ihrer Excell. und dero Erben, gegen genugsame quitung und heraußgebung obvermeldter deroselben eingelieferter vier original Instrumenten und Urkunden zu restituiren [...]". - Mit der Montage eines weiteren Briefteils verso, vermutlich einem Teil des ansonsten fehlenden ersten Blatts des vorliegenden Briefes..