Schriftsteller (1865–1944). Ms. Gutachten mit eigenh. U. O. O. 2¼ SS. auf 2 Bll. Gr.-4to.
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(18550)
Max Halbe (1865–1944), Schriftsteller. Ms. Gutachten mit e. U. O. O., 16. Dezember 1929. 2¼ SS. auf 2 Bll. Gr.-4°. – Gutachten über Ernst Penzoldts Novelle „Etienne und Luise“, gegen die dessen ehemaliger Turnlehrer einen Prozeß angestrengt hatte, da er sich und seine Tochter darin porträtiert zu finden glaubte. Penzoldt selbst gelangte durch das Verfahren, das mit einem Verbot des Buches endete, zu landesweiter Bekanntheit. Max Halbes Fazit gipfelt darin, daß „Penzoldt nicht daran gedacht hat, die Träger dieser Namen persönlich verunglimpfen zu wollen [...] Welchen Grund hätte er dazu haben sollen? [...] Ich gelange zu dem Schluss, dass ‚Etienne und Luise’ ein Werk ist, das den höheren Zweck der Dichtung erfüllt, uns durch das Spiegelbild des eigenen Schicksales zu bannen und zu erschüttern.