Gewalttaten an Christinnen und Christen, wie Plünderungen, Raub und Totschlag, im Kampf für den Islam und die alte bosnische Freiheit - wobei er sich offenbar auch persönlich bereicherte - ließen ihn beim einfachen Volk zum Freiheitskämpfer werden. Seine Agitation gegen die "Ungläubigen" erreichte vor und während der Okkupation Bosniens und der Herzegowina durch die Österreicher (1878) ihren Höhepunkt. Am 27. September 1879 erkannte ihn das Garnisonsgericht Sarajewo nach dem Standrecht wegen "des Verbrechens wider die Kriegsmacht des Staates und der öffentlichen Gewaltthätigkeit durch Erpreßung schuldig, und verurtheilte ihn zum Tode durch den Strang". Aufgrund einer Anordnung Franz Josephs I. vom 7. Juli 1879 wurde die Todesstrafe ausgesetzt; das Gericht wandelte sie in eine fünfjährige schwere Kerkerstrafe um, die der Hadschi in Theresienstadt verbüßte. Durch die verhältnismäßig kurze Kerkerstrafe sollte vermieden werden, aus dem Gefangenen einen politischen Märtyrer zu machen. 1884 schickte man ihn ins Exil, zu dem er mit seiner Familie Mekka wählte..