Günther Gereke

Gereke, Günther

deutscher Jurist und Politiker (1893-1970). Albumblatt mit eigenh. Unterschrift. Berlin. 8vo. 1 p. Mit Kuvert.
$ 279 / 260 € (76968)

Namenszug unterhalb seines Portraits. - Als stellvertretender Vorsitzender vertrat er die CNBL von 1930 bis 1932 im Reichstag. 1932 war er Vorsitzender des überparteilichen Ausschusses zur Unterstützung der Wahl Hindenburgs zum Reichspräsidenten.[5] Darüber hinaus war er Mitglied des Provinziallandtages der preußischen Provinz Sachsen. Unter Reichskanzler Heinrich Brüning war er Staatskommissar für öffentliche Arbeiten. Dabei war er federführend an den Plänen für Arbeitsbeschaffungsprogramme beteiligt, die in der NS-Zeit aufgegriffen wurden.

Im Kabinett von Schleicher wurde Gereke Reichskommissar für Arbeitsbeschaffung und Ostsiedlungskommissar und behielt dieses Amt auch bis Anfang 1933 über den Regierungswechsel hinaus. Er gehörte somit, wenn auch nur für wenige Wochen, dem ersten Kabinett Hitler an. Gereke wurde am 23. März 1933 von der Gestapo wegen einer angeblich 1932 begangenen Unterschlagung im Amt verhaftet und in das Gefängnis am Alexanderplatz in Berlin verbracht. Von dort aus überführte ihn die Gestapo zunächst nach Moabit und schließlich in das Strafgefängnis Tegel. Am 30. März 1933 wurde er seines Amtes als Reichskommissar für Arbeitsbeschaffung enthoben. Ihm wurde vorgeworfen, im Jahre 1932 als Vorsitzender des überparteilichen Ausschusses, der die Wahl von Hindenburg zum Reichspräsidenten vorbereitete, Spendengelder zweckentfremdet verwendet zu haben. In einem Schauprozess wurde Gereke am 16. Juni 1933 durch das Landgericht Berlin wegen fortgesetzter Untreue zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, sein Verteidiger war Carl Langbehn. Das Reichsgericht hob das Urteil auf und wies es an die Vorinstanz zurück. Schließlich wurde Gereke am 14. Juli 1934 vom Landgericht Berlin unter Anrechnung der Untersuchungshaft zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis sowie zu einer Zahlung einer Geldstrafe von 100.000 Reichsmark verurteilt. Das Urteil wurde am 24. Januar 1935 durch das Reichsgericht bestätigt; die Strafe verbüßte er bis zum 24. September 1935. Am 30. April 1936 wurde Gereke erneut von der Gestapo verhaftet. Mit Beginn des Zweiten Weltkriegs stand er unter verschärfter polizeilicher Überwachung. Nach dem Attentat vom 20. Juli 1944 tauchte er zunächst unter und kam später bis 1945 zum dritten Mal in Haft..

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