österreichischer Staatsmann (1764-1832). Eigenh. Manuskript. 8vo. 12 SS.
$ 2,673 / 2.500 €
(60016)
Tagebuchnotizen von seiner Reise entlang des Rheins (1818): „Sonnabend, den 26. Septbr. Abends um 8 Uhr zu Ehrenbreitstein […] Cölln. Sonntag Abend 11 Uhr. Wir haben diesen Abend um halb 2 Uhr unsern Einzug in Cölln gehalten. Einzug muß ich es nennen, […] Die ganze Population dieser großen Stadt war uns entgegen gegangen […]“.
österreichischer Staatsmann (1764-1832). Eigenh. Brief mit Unterschrift. 26.2.1815. 8vo. 2 pp.
$ 535 / 500 €
(77044)
Bedankt sich für ein Mittagessen „la seule chose, qui m’ait fai plaisier“.
Schriftsteller, Staatsdenker und Politiker (1764-1832). Eigenh. Brief mit U. O. O. 1 S. auf Doppelblatt. Gr.-8vo. Mit eh. Adresse verso (Faltbrief).
$ 695 / 650 €
(940740/BN940740)
An Herrn "Major von Prokesch", d. i. Graf Anton Prokesch von Osten (1795-1876): "Die Krönung ist auf den Sonntag festgesetzt. Der Fürst reiset morgen früh um 4 Uhr nach Preßburg. Ich - zu meiner unaussprechlichen Qual - muß ihm übermorgen folgen. Sollte ich Sie morgen im Laufe des Tages nicht sehen, so richten Sie Sich auf jeden Fall so ein, mich morgen Abend zu besuchen, wo mir nichts glücklicheres begegnen kann, als eine Stunde oder zwey mit Ihnen zuzubringen [...]". - Mit einem kleinen Ausriss.
Schriftsteller, Staatsdenker und Politiker (1764-1832). Eigenh. Brief mit U. O. O. 8 SS. auf 4 (= 2 Doppel-)Blatt. Kl.-4to.
$ 3,742 / 3.500 €
(80897/BN52787)
Ausführlicher, inhaltsreicher und unveröffentlichter Brief an den namentlich nicht genannten Staatskanzler Metternich, in dem Gentz mehrere grundsätzliche Fragen zum Verhältnis der einzelnen Glieder der Staatsverfassung und ihrer Organe anspricht: "Mein ernstlicher und beharrlicher Wunsch ist, daß in jedem rechtmäßig constituirten Staate, und ganz besonders in dem unsrigen, die Verfassung in allen ihren Theilen nicht zum Schein sondern wahrhaft respectirt, - daß den Ständen jeder Provinz die Totalität ihrer Rechte unverkürzt erhalten werde, - daß die Regierung sie in allen den Verwaltungszweigen, bey welchen ihr Concurrenz gesetzlich und noch außerdem heilsam ist, zu Rathe ziehen, - daß sie nahmentlich im Steuerwesen und allen damit zusammenhängenden Angelegenheiten auf ihre Anträge und auf ihre Einwürfe das volle, ihnen gebührende Gewicht lege und daß sie nur dann einen mit den Interessen der Stände streitenden Beschluß fasse, wenn ein solcher durch unverkennbare Nothwendigkeit geboten oder durch einleuchtende Gegengründe (denn auch Stände können irren) vor dem Tribunal der gesunden Vernunft und des allgemeinen Wohls gerechtfertigt erscheint [...] Man dient dem Staate in der Civil-Administration auf zweyerley Weise.
Entweder, indem man die Verpflichtung übernimmt, in einer höhern oder niedern Sphäre für seine innere Festigkeit, Schönheit und Wohlfart [!] zu arbeiten, in welchen sämmtlichen Beziehungen die Erhaltung Ständischer Rechte und Ständischer Mitwirkung von der äußersten Wichtigkeit ist. Oder, indem man sich der Bearbeitung der auswärtigen Verhältnisse widmet, mit welchem Geschäftszweige in unsern Zeiten (als moralischer und hochwichtiger Bestandtheil) unzertrennlich die Pflicht verbunden ist den Staat vor dem schädlichen Einflusse fremder Irrthümer, fremder böser Beyspiele, und fremder Complotte zu bewahren. Im Grunde hat die ganze auswärtige Politik heute keinen andern Gegenstand mehr als diesen; von Eroberungs-Projekten, Länder-Tausch, militärischen Gränzen und dergleichen veraltetem Trödel träumen nur noch junge und alte Schulknaben [...]". - Nicht in Friedrich Carl Wittich: Briefe von und an Friedrich von Gentz. München und Berlin, Oldenbourg, 1909..