der Fromme Ernst I.

Ernst I., der Fromme

Herzog von Sachen-Gotha-Altenburg (1601-1675). Dekret mit eigenh. U. Schloss Friedenstein (Gotha). 29.01.1652. 2 SS. auf Doppelblatt (Faltbrief). Fol. Mit hs. Adresse und Siegelresten.
$ 3,784 / 3.500 € (940514/BN940514)

An Anna Margarethe von Carlowitz, Herrin auf Herbsleben, mit dem Gebot, ein Hausierverbot für Kupferhändler auf ihrer Herrschaft durchzusetzen: "Liebe getreue, Wir haben auf öffters untertheniges anlangen der Kupfferschmiede alhier undt aufm Lande, undt dabei beschehener Zusage, daß sie nicht allein die Städte und Dorfschafften in der Zeit mit guter Arbeit gnugsam versehen, sondern auch ihre Waahre in billigem Werth, unßerer Verordnung undt ihrem erbiethen nach, geben, auch nach gelegenheit die Zahlung in etwas stunden wolten, in gnaden bewilliget, daß die frembden umbfahrende Kupferhändler auß unserem Fürsthentumb und Lande gehalten, undt außer den gewöhnlichen Jahrmärckten ihnen das Hausiren eingeleget und verbothen werde [...] Damit nun solchem allenthalben gebührend nachgelebet werde, Begehren wir hiermit, Ihr wollet zu Herbßleben diese unßere respective concession undt inhibition eröffnen, undt ihnen darneben anbefehlen, daß sie nicht allein die frembden Braunschweigische undt andere dergleichen Kupferhändler, so bißhero im Lande herumb hausiret, mit ihren Kupfernen gefäßen gentzlichen abweisen [...], sondern auch do die inländische Kupferschmiede [...] sich solches Haußirens hinfüro gentzlich zu enthalten [...]".

- Der bedeutende Reformer Ernst I., der Fromme hatte die Stadt Herbsleben 1647 an die sächsische Adelsfamilie von Carlowitz verkauft. - Gebräunt und braunfleckig. Mit zahlreichen kleineren Seiteneinrissen (keine Textberührung)..

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