Gegenüber Kritikern wie z. B. Friedrich Ablass begründete er dies damit, dass es darauf angekommen sei, die vielen Staatsparteimitglieder im öffentlichen Dienst zu schützen, die bei einer Ablehnung sofort von den Nationalsozialisten entlassen worden wären. Von 1908 bis 1914 war Dietrich Bürgermeister von Kehl, anschließend bis 1919 Oberbürgermeister von Konstanz.
Dietrich war von November 1918 bis 1920 Badischer Minister des Äußeren. Er bekleidete in der Weimarer Republik zwischen 1928 und 1932 verschiedene Kabinettsposten. Im Kabinett Müller II versah er das Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft; im folgenden Kabinett Brüning I setzte er dieses Amt fort, wechselte dann an die Spitze des Finanzministeriums, das er auch im zweiten Kabinett Brüning leitete. Unter Heinrich Brüning diente er zudem als Vizekanzler (30. März 1930 bis 30. Mai 1932). Als Finanzminister hatte er dessen Deflationspolitik zu verantworten, was in Teilen der DDP, vor allem im eher linken Hamburger Landesverband, zu erheblicher Verbitterung führte. Nach seinem Ausscheiden aus der Regierung war er als Rechtsanwalt tätig..