Johann Christian August Clarus

Clarus, Johann Christian August

Mediziner (1774–1854). Eigenh. Schriftstück. O. O. u. D. 2 SS. 4to.
$ 192 / 180 € (11454)

Johann Christian August Clarus (1774–1854), Mediziner. E. Schriftstück. O. O. u. D. 2 Seiten 4°. – „Anweisung zum Gebrauch des Seebades in Norderney für Madame Richter“ in zehn Punkten. „[...] 3. Die Stunde des Bades richtet sich nach der Flut und ändert sich daher täglich. Im Allgemeinen läßt sich annehmen, daß es gut sey, so früh als möglich am Morgen zu baden und recht zeitig sich am Badeplatze einzufinden, um sich auszukleiden und nicht zu lange warten zu müssen. 4. Der Gebrauch eines Bademantels im Wasser ist ganz zu wider rathen, weil er die freie Einwirkung desselben hindert.

Man thut wohl, sobald das letzte Kleidungsstück abgelegt ist, sich schnell mit dem ganzen Körper ins Wasser zu werfen und von Zeit zu Zeit unterzutauchen [...] 5. Man bleibt anfangs nur 5 Minuten, nach und nach aber bis zu ¼ Stunde, oder 20 Minuten im Wasser, ohne abzuwarten bis man von einem Schauer überfallen wird, der schon ein Zeichen ist, daß man zu lange gebadet hat [...]“. – Clarus war Professor der Medizinischen Klinik und Oberarzt am Jacobs-Hospital und zugleich Physikus der Stadt Leipzig. „Der Vater des Pharmakologen Hermann Julius Clarus war vor allem als Praktiker sowie als außergewöhnlich rationaler sowie exakt arbeitender akademischer Lehrer bekannt; neben medizinischen Abhandlungen schrieb er u. a. ‚Dissertatio de zoochemiae notione et usu’ (1801)“ (DBE). – Mit kl. Randläsuren; beiliegend eine alte Sammlungsbeschreibung..

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