Fürst von Anhalt-Bernburg (1568-1630). Hs. Brief mit Adresse und großem papiergedeckten Siegel. Amberg (Oberpfalz). ¾ S. Folio. Die hs. Adresse und das papiergedeckte Siegel verso. Wasserzeichen: Wappen mit Reichsapfel. Mit Pergamentstreifen. Beilage (s. u.).
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(88185/BN56096)
An Johann Georg Hofer von Lobenstein zu Zell (1608-79): eine Beschwerde betreffend die Bewirtschaftung des Lehensguts Lobenstein und Zell, wobei Hofer ein Pferd eingefordert hatte. Fürst Christian entgegnet tadelnd, dass bereits in früheren Jahren Pferde übergeben und Lehen bei der Lehenstube erhalten wurden; bestünde von Seiten Hofers ein rechtmäßiger Anspruch, würde dieser sein Ansuchen "an gebührlichen Orten" stellen: "Unsern grueß zuvor Lieber besonder, Wasmaßen du dich der bedienung des guets Lobenstein unnd darzu gehöriger lehenstuekh beschwert, dass haben wir uß deinem schreiben hören verlesen, weillstich dan befindet, daß die güeter Lobenstein und Zell nicht allein in Anno 1587 mit dreyen Pferden belegt, auch in A.o 1610 damit bedient worden, sondern auch du bißhero obgemeldte lehen bey der lehenstuben empfangen, unnd also deine lehenpflicht unnd darüber gegebene Reuers [Revers, schriftliche Zusage] dahin verbinden, das du solche lehen davon daß eine Pferdt begehrt wirdet, auch verdienen sollest: so wirdestu solchem also der gebür nachzuekommen, unnd gleichwoll wider deine Vettern, so die lehen inhaben, do du deßwegen ein regress oder Zuespruch zuhaben vermeinest solches an gebürlichen ortten ußzuführen wißen [...]".