Jurist und Politiker (1808-1881). Eigenh. Manuskript m. U. und eigenh. Begleitzeilen m. U. auf dem Deckblatt. Heidelberg. Zus. 10 pp. gr.-4to. Leicht gebräunt, kleinere Randläsuren; das Deckblatt stärker lädiert.
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Schluss seines für den in Paris erscheinenden „Dictionnaire général de la politique“ bestimmten Artikels „über das ‘Gesetz‘“ (pag. 9–17); beginnt:
„Da die Autoritaet des Gesetzes zunaechst von seiner aeußern Erscheinung, d. Willensausdruck der Gesetzgebenden Gewalt, d. h. von der Form abhaengt, so ist es zweckmaeßig, die Fassung des Gesetzes & seine Verkündigung so einzurichten, daß darüber kein Zweifel sei. Deßhalb wird gewöhnlich in der Einleitung des Gesetzes, oder durch die Unterzeichnung desselben die Zustimmung der saemmtlichen Factoren der Gesetzgebenden Gewalt erwaehnt & überdem für Veröffentlichung desselben gesorgt […]“ – Reinschrift mit einigen Korrekturen.