Wir vns auch zu ihnen vorsehen sy werden solchs verner vnderthänigst thuen.
Das wir auss besonderegnaden so wir aufs angetzaigten ursachen zu Inen tzagen Inen vnd allen Iren itzo habenden vnd nachbekommenden Erben und Erbnehmenndenn Hoff Bülstedt welcher dem wirdigen vnserm lieben andächtigen vnd getreuen Nicolao Sebern die zerf seino lebens zugebrauchenn wie genannter Seber denselben Hoff itziger zeit innenhat, besitzt vnd gneust oder gebrauchenn vnd gniessen könte oder möchte erblich vnd aigenthümblich vorschieben geaigent vnndt geliehenn.
Vnd thun solchs wolbedächtlich hiemit vnd in crafft ditz briews. Also Wansich der vahll an obbenantem Nicolao Sebern nach Gottes willem zutregt so sollenn sy drey obgenante oder aber Ire Erbenn Erbnhemenn oder getreue wissentliche Innehaber ditz brieffs solchs Guth in besitz vnd gewehr nhemen vnd dasselb in drey gleiche theill vntereinander theilen. Ein ieder sein antheill besitzen geniessenn vnd gebrauchen. Dasselb vorkeuffenn oder sonsten nach Irer ieden notturfft vnd gelegenhait als Ir aigennvnd erblich guth. Von vns vnsern Erben nachkommenn vnd sonsten vngehindert.
Dass dan eine Iden theill mehr dan drey tausent gulden nach gemainem laidlichem anschlag sein wirdet, das soll Ir Ider in vnser Renth Cammer erlegenn. Treulich vnd vngeuherlich.
Zu vrkundt haben wir dieser brieff drey gleich laut vorfertigenn Inn mangell des Chursigels vnser alt insigell doran hengenn lassenn. Die mit vnser handt vnterschriebenn vnd Ider der dreyer, einen tzugestellet.
Bescheenn vnd gebenn Zu Dresden am hailigen Newen Jarstage Nach Christi vnsers seligmachers geburth Tausent fünfhundert vnd im Vier vnd funfftzigstem Jahre.
Augustus Churfürst zv Sachssenn“.
Zusatz auf der Rückseite:
„Des Churfürsten zu Sachsen begnadungsverschreibungen d. Kiseweter, Secretari Johann Jenizsch, vnd Simon Rosten geben […]“.