[Allgemeines Krankenhaus Wien].

[Allgemeines Krankenhaus Wien].

„Circular der k.k. Landesregierung im Erzherzogthume Oesterreich unter der Enns betreffend die Verpflegsbeträge in dem hiesigen allgemeinen Krankenhause“. Wien. 3 SS. auf Doppelblatt. Folio.
$ 160 / 150 € (19303)

[Allgemeines Krankenhaus Wien]. – „Circular der k.k. Landesregierung im Erzherzogthume Oesterreich unter der Enns betreffend die Verpflegsbeträge in dem hiesigen allgemeinen Krankenhause“. Wien, 4. Mai 1811. 3 SS. auf Doppelblatt. Folio. – Bestimmung über die Herabsetzung der Verpflegungskosten auf den Stand von 1799 und Neufestsetzung der Begräbniskosten bzw. Abholgebühren von Leichen: „Die Begräbnistaxen für im allgemeinen Krankenhause verstorbene Personen, die in ihrem letzten Willen nicht ein besonderes Leichenbegängniß anordnen, werden, wie sie schon im Jahre 1784 festgesetzt waren, vom 10.

May d. J. an wieder für Personen, die nach der ersten Classe verpflegt wurden, auf vier Gulden; für Personen die nach der zweyten Classe verpflegt wurden, auf zwey Gulden; und für Personen die nach der dritten Classe verpflegt wurden, auf einen Gulden in Einlösungsscheinen; die Gebühr endlich für die Abholung eines in das allgemeine Krankenhaus zu bringenden Kranken in einem Tragbette oder Sessel wird vom 10. May d. J. an auf einen Gulden in Einlösungsscheinen bestimmt [...]“. – Behördlicherseits unterfertigt von Statthalter Franz Gf. von Saurau (1760–1832), Augustin Reichmann Frh. v. Hochkirchen, dem damaligen Vizepräsidenten der Landesregierung, gest. 1828, und Regierungsrat Andreas Pichler. – Papierbedingt etwas gebräunt..

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