Adolph Knigge

Schriftsteller und Aufklärer, 1752-1796

Knigges bekanntestes Werk „Über den Umgang mit Menschen“ (heute einfach kurz als „Knigge“ bekannt) war 1788 in erster Auflage erschienen. Knigge beabsichtigte damit eine Aufklärungsschrift für Taktgefühl und Höflichkeit im Umgang mit den Generationen, Berufen, Charakteren, die einem auch Enttäuschungen ersparen sollte. Man kann seine durchdachten und weltkundigen Erläuterungen sehr wohl als angewandte Soziologie würdigen, was in den Abschnitten „Über den Umgang mit Kindern“, „Über den Umgang mit Ärzten“, „Über den Umgang mit Jähzornigen“, „Über den Umgang mit Schurken“ und nicht zuletzt „Über den Umgang mit sich selbst“ deutlich wird.

Quelle: Wikipedia

Knigge, Adolph Freiherr von

Schriftsteller und Aufklärer (1752–1796). „Original-Vergleich“ und Zessionsverträge über das Amt Arnstein. Frankfurt a. M. u. a. Zusammen 30 num. Bll. (davon 38¾ SS. beschrieben). Meist folio. In Kartoneinband mit hs. Deckeltitel.
18.500 € (24847)

Die vorliegenden Urkunden betreffen eine Erbrechtsangelegenheit des Freiherrn von Knigge, der in die ihm zustehenden Ansprüche auf Amt Arnstein an Charlotte Friederike Louise von Canitz und Dalwitz (geb. Haudring) überträgt. Amt Arnstein in der Grafschaft Mansfeld war seit Mitte des 17. Jahrhunderts im Besitz der Freiherrn von Knigge. 1724 hatte der polnische Obristwachtmeister Johann Sigismund Freiherr von Knigge das Erbe nach seinem verstorbenen Bruder Georg Friedrich angetreten; als Johann Sigismund – der schon frühzeitig einige Teil des Amtes verkauft hatte – verstarb, ging sein Erbe an den Großneffen Adolf Freiherr von Knigge über.

Die Kladde enthält folgende Urkunden: I: Vertrag zwischen Adolf Frh. von Knigge und Charlotte von Canitz und Dalwitz, demzufolge Knigge sich verpflichtet, „allen an die Exedit-Maße meines wohlseligen Herrn Groß-Onkels [...] habenden Forderungen“ zu entsagen, „sodann allem demjenigen, was mir, nach geendigtem oder aufgehobenem Concurse an denen vom ersagtem Herrn Major besessenen, in dem Amte Arnstein, Chursächsischen Antheils gelegenen und zugestandenen Gütern und Gerechtsamen zu[er]kannt, zum Vortheil der Frau Cammerherrin, Freyfrau von Canitz und Dalwitz [...] und deren Erben, und cediere derselben sothane Forderungen und Ansprüche hiemit völlig und gänzlich“. Im Gegenzug verpflichtet sich die andere Partei zur Zahlung einer lebenslangen Leibrente an Knigge iHv 100 Dukaten zu je vier Raten à 25 Dukaten zu Ostern, Johannis, Michaelis und Weihnachten; nach dessen Tod gehen die Ansprüche in leicht abgeänderter Form an Knigges Tochter Philippina Auguste Amalia oder deren Erben über. Der vierseitige Vertrag besteht aus dem zweiseitigen, von Knigge eigenhändig verfaßten und unterzeichneten Vertragstext (dat. Frankfurt a. M., 7. August 1781; ein am unteren Rand befindliches Siegel ausgeschnitten) und einer am Tag darauf erfolgten notariellen Beglaubigung mit 4 Lacksiegeln und eigenhändigen Unterschriften des Notars, der Freifrau von Canitz und Dalwitz und deren Gatten Wilhelm sowie von deren Curator August Karl Alexander von Zanthier (1734–1815). Die vierte und letzte Seite des Vertrages trägt schließlich noch ein ganzseitiges Testat über die Rechtsgültigkeit des vorliegenden Schriftstücks (dat. Kassel, 15. September 1781). II: Nachgebunden sind 18 Bll. (davon 26 beschr. SS.) Kanzleiabschriften zu Knigges Vertrag, darunter eine dreiseitige „Confirmation“, die „mit dem jezo gebräuchlichen Ober-Aufseher Amts-Innsiegel“ versehen und von Christian Andreas von Burgsdorff, dem Oberaufseher der Grafschaft Mansfeld, unterschrieben ist (dat. Eisleben, 9. Februar 1782). – III: Anschließend folgt ein mehrfach testierter (21. August, 26. September und 30. Oktober) Abtretungsvertrag, demzufolge Juliane Ernestine verw. von Althaus und geb. von Knigge und deren Curator Wilhelm Schenck sowie Charlotte Friederike Louise von Canitz und Dalwitz und deren Curator Zanthier sich verpflichten, ihre Ansprüche an die von Johann Sigismund von Knigge „hinterlaßenen Vermögen“ an den Ehemann (von Charlotte) bzw. Schwiegersohn (von Juliane Ernestine) Wilhelm Frh. von Canitz und Dalwitz abzutreten, vornehmlich „die an Arnstein, Pfersdorff und dahin gehörigen Vorwerke, Friedrichsrode und Willerode“ (S. 22; dat. Kassel, 23. Juli 1784, mit einem schwarzen und drei roten Lacksiegeln). IV: Hernach folgt eine von Juliane Ernestine verw. von Althaus und geb. von Knigge sowie von Charlotte von Canitz und Dalwitz unterfertigte Vollmacht (dat. Kassel, 25. Oktober 1784) sowie eine fünfseitige Kanzleiurkunde, dat. Eisleben, 5. Februar 1786 und unterschrieben von C. A. Burgsdorff..

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Knigge, Adolph Freiherr von

Schriftsteller und Aufklärer (1752–1796). Eigenh. Brief mit U. („Knigge“). Ort unleserlich. 2 SS. Kl.-4to.
5.500 € (24848)

An seinen Vetter, der ihm vorgeworfen hatte, die „Zurücklieferung der Familien-Documente, welche weyl. Frau Landdrostinn von Knigge von Endorf nach Hannover [hat] bringen lassen, vorsätzlich aufgehalten [zu haben]“, und mit einer ausführlichen Erläuterung, weswegen ihn dieser Vorwurf zu Unrecht treffe: „[...] Zuletzt muß ich Ihnen, theuerster Herr Vetter! aber noch die Frage vorlegen; wann werden Sie Ihr Mistrauen [!] gegen mich in einem [!] Zutrauen verwechseln? ich bin fest überzeugt, daß es unsere Geschäfte sehr erleichtern und beschleunigen wird [...]“. – Mit einem kleinen Randeinriß; etwas gebräunt und gering fleckig.

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