Kaiser des Heiligen Römischen Reiches (1678-1711). Brief mit eigenh. Unterschrift. Wien. 4to. 2 pp. Leichte Randläsuren.
1.500 €
(96001)
Brief an Friedrich Carl Reichsgraf von Schönborn-Buchheim, Fürstbischof im Bistum Würzburg und Bamberg und Vizekanzler des Heiligen römischen Reiches. „Joseph von Gottes gnaden Erwehlter Römischer Kaiser Zu allen Zeiten Mehrer des Reichs. Hochgebohrener Lieber Oheim und Fürst; Wir haben Ew. Ld. mit gelegenheit des ohnlengst erreichten Newen Jahrs an Uns abgelassenes schreiben Zu recht erhalten, und die darin für Uns und Unser Ertzhaus mit treu-gemeinter Glücks-Wünschung bestettigte ergebenheit sehr Vergnüglich wahrgenommen; Allermassen Wir nun Ew: Ld: dafür hiemit gnädigsten Dank abgestattet haben wollen, also wünschen Wir hingegen, daß die Güte Gottes Ew: Ld: eben fast dieses Newe und Viele folgende Jahre in Vergnüglichem wohlstand und beständiger gesundtheit mildiglich fristen und erhalten wolle, Wir Verbleiben derselben annebenst mit Kayl:-gnaden und allem guten wohl beygethan.
Geben in Unser Statt Wienn den dreyzehenden January Anno Siebenzehen Hundert und Sechß Unserer Reichen des Röm: im Sechs Zehenden des Hungar E: im NeunzehZehenden und des Böheim: im Ersten. Joseph“.
röm.-dt. Kaiser (1678-1711). Gedr. Mandat mit eigenh. U. Wien. 22.07.1705. 1 S. Qu.-Folio (ca. 620:450 mm).
1.500 €
(943034/BN943034)
Infolge der Thronbesteigung Josephs I. ergangene Aufforderung an sämtliche Adelige, Stifte, Pfarren, Städte, Märkte, Edelsitze und Zünfte von Innerösterreich, ihre Legitimationen, Privilegien, Patente etc. zur Überprüfung und Bestätigung in der Österreichischen Hofkanzlei einzureichen: "widrigenfahls aber und da Einer- oder der Ander deme nicht nachkommen und innerhalb dess erstberührt-angesetzten Termini solche seine von Unsern höchst-geehrten Vorfahren erhaltene oder rühmende Concession, Privilegium, Freyheit oder Exemption verstandener massen zum Examiniren nicht einreichen: und dessen genugsammen Schein fürzuweisen: [...] alsdann solche Privilegia, Freyheiten und Exemptionen [...] ipso facto auffgehebt, cassirt und vernichtet seyn: und bleiben [...]".
- Gegengezeichnet von Obersthofkanzler Philipp Ludwig Wenzel von Sinzendorff (1671-1742), Hofkanzler Johann Friedrich von Seilern (1646-1715) sowie vom Geheimen Hofrat Jakob Ernst Edlen von Plöckhern. - Mit papierged. Siegel..