Ferdinand III.

Ferdinand III.

römisch-deutscher Kaiser (1608-1657). Urkunde mit eigenh. U. ("Ferdinanduspp"). Preßburg. 23.07.1655. Lateinische Handschrift auf Papier. Qu.-Imp.-Folio. 450:595 mm. Mit goldgehöhter Titulatur.
850 € (31955/BN21654)

Urkunde für Graf Julio zu Landsee; mit zwei Gegenzeichnungen. - Stärker angestaubt und stockfleckig; gefaltet; die Verso-Seite mit einer vierzeiligen Zusammenfassung in lateinischer Sprache, dat. 3. April 1818.

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Ferdinand III.

röm.-dt. Kaiser (1608-1657). Brief mit eigenh. U. Wien. 01.03.1650. 1¼ SS. auf Doppelblatt. Folio. Mit Adresse und papiergedecktem Siegel (Faltbrief).
4.500 € (941177/BN941177)

An Octavio Piccolomini, den Diplomaten Isaak Volmar, Reichshofrat Johann Krane und andere kaiserliche Delegierte am Nürnberger Exekutionstag in Fragen des Unterhalts der Verhandler durch die Stadt: "Hoch und Wolgeborener, auch Ersame gelehrte, liebe getreue. Von Unserer HoffCammer auß, werdet Ihr mit mehrerm vernemen, was wir euch für mittel zu ewerer ferneren subsistenz alda zu Nürnberg verordnet. Wan Wir nun hierüber auch der Statt Nürnberg zugeschrieben, daß Sie in abschlag Ihres contingents an Ire negst künfftigen Reichsverwilligung Euch in die Zwanzig Tausent gulden hergeben wolten [...] Also haben Wir Euch solches zu dem endt hiemit einschliessen wollen, daß Ihr den Magistrat durch ein außschuß zu Euch erfordert, und dan das werckh [...] in die weeg richtet, damit dißorths Unßer intention erreicht [...] werden möge.

An deme volbringt Ihr Unßeren gnedigsten Willen und meinung und Wir verbleiben Euch beynebens mit Kay. gnaden wohlgewogen [...]". - Der Nürnberger Exekutionstag diente der Klärung von Fragen, die bei der Beendigung des Dreißigjährigen Krieges durch den Westfälischen Frieden offengeblieben waren. Die Ergebnisse der über einjährigen Verhandlungen wurden im Nürnberger Reichs-Friedens-Rezess vom 26. Juli 1650 kodifiziert. Diese als Reichsgrundgesetz behandelten Rezesse sollten die politische Ordnung Mitteleuropas über hundert Jahre lang bestimmen. - Gegengezeichnet von Reichsvizekanzler Ferdinand Sigismund Kurtz von Senftenau und dem Beamten Wilhelm Schröder. - Leicht gebräunt..

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Ferdinand III.

röm.-dt. Kaiser (1608-1657). Schreiben mit eigenh. U. Eberstorff [Kaiserebersdorf]. 11.10.1629. 1 S. auf Doppelblatt. Folio. Mit Adresse (Faltbrief).
1.200 € (79770/BN51917)

An Kardinal Franz Seraph von Dietrichstein (1570-1636), Bischof von Olmütz, in Sachen einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen seinem Leibarzt Thomas Mingoni und dem Obristen Martin Maximilian von der Goltz (um 1593-1653): "E. Ldn. würdet Zweifels ohne zu bemüegen wissendt sein, waß ein Zeit hero zwischen meinem Leibmedico, Tomasen Mingoni, unnd dem Obristen von der Golz vor Gericht in Mähren für Schuldtvorderungen geschwebt haben, deßwegen Ich dann meiner Hoff Camer die würckliche Enthebung ermeltens Doctoris Mingoni gegen ihme, Obristen von der Golz an Jezo abermaln unnd ganz gemessen anbevolhen, Iro auch dieselb unverlangt zulaisten auferlegt, daß also zu volziehung derselben, allain an einer kurzen Zeit erwünden würdet.

Damit aber gleichwol, ehe unnd zuvor solche enthebung effectivè beschiecht, Er Mingoni nicht Irgendt entzwischen mit der Execution übereilt, unnd dardurch seiner Güetter entsezt werde, Alß begere Ich an E. Ldn. hiemit genedigist, Sy wollen sowol für sich selbsten darauf gedacht sein, als auch annderer gehöriger orthen gemessen verfüegen, daß biß auf gedachte enthebung, und mein weitter ervolgende Resolution wider Ime Mingoni ainiche Execution weder in denen Landt Rechten, noch auch anndern ordinari oder Extra ordinari Gerichten, nicht erthailt, Sonndern mit derselben ein genzlicher stillstandt gehalten werde [...]". - Beiliegend eine vollständige ms. Transkription. Mit Resten eines papiergedeckten Siegels. Das Gegenblatt stärker eingerissen mit Durchbrüchen entlang den Faltlinien..

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Ferdinand III.

röm.-dt. Kaiser (1608-1657). Schreiben mit eigenh. U. Wien. 20.02.1643. 2¼ SS. auf Doppelblatt. Folio. Mit Adresse verso (Faltbrief) und papierged. Siegel.
1.800 € (79771/BN51918)

An Leonhard Milgiesser, Leibarzt seines Bruders Erzherzog Leopold Wilhelm, bezüglich der Eintreibung von Geldmitteln für den Krieg: "Wir geben dir in gnaden zuvernemben, waßmassen Wir das heylige Römische Reich, auch Unsere ErbKhönigkreich Und Länder vor bevor stehender feindtsgefahr zuretten in starckher Kriegsverfaßung begriffen, auch Unß derentwegen selbst in das Veldt zubegeben, resolviert sein, Und wie du hier zu Under andern vorders das geldt alß nervus belli erfordert wirdt, Und Wir zu solchem ende, ein Nambhaffte Summe zusamben zubringem von Underschiedlichen sich im Unsern ErbKhönigreich und Länden befindenden getreuem Und gehorsambisten Stendten, Underthanen, Und andern Zuwohner ein baares darlehen zubegehrn, Unß gnädigst versehen, du werdest wowol, alß andere getreue Patrioten mehr, die Wir hierunder absonderlich gnedigist ersuecht haben, zu bezeugung deiner gegen Unß Unnd dem gemeinen Weesen tragender threu gehorsambisten Devotion, daß deinige threuherzig thuen, und Unnß dießfahls auß händen zugeben, dir ainigenn gedanckhen machen, zumahlen Wir solches darlehen ainenn Jedem nit allein in Capitali, andern auch ambt denn mit Jährlichem Sechs Per Cento lauffenden Intereße, widerumb erstatten, und bezahlen lassen wollen, solches auch allein zu conservirung des lieben Vatterlandts, und consequenter eines Jeden in privato angeschen ist.

Dieß ist Unser gnedigister bevelch hiemit, daß du Unß zu gehörtem ende, woran des gemainen Weesens, wolfarth beruhet, Ain Tausent Gulden, zumahln solches ein geringe Post ist, alsobaldt threuherzig vorstreckhen, und nach ennpfahung dieß lengist innerhalb Acht tagen, denn getreugen Unsernn Rath, Handtgraven in Österreich und Mähren, auch getreuen Lieben Thobiae Hellfridt von Kayserstain, auf Innernstain und Velben, gegen einhändigung Unserer Khay. obligation auß zahlen lassen wollest, und hast du dich der widerbezahlung halber, wie obgemeldt nit allein in Capitali, sondern auch des pro rata temporis davon mit Jährlichen Sechs Per Cento gebührenden Intereße, Vermüg angeregter Unserer Khay. obligation aigentlich zuversichern, Und wir wollen deine Hierin erzaigende threue wilfährigseheit, noch absonderlich mit Khay. gnaden, warmit Wir dir ohne das wolgewogen sein, zuerkhennen im khein Vergeßenheit stellen [...]". - Zwei Gegenzeichnungen..

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Ferdinand III.

röm.-dt. Kaiser (1608-1657). Schreiben mit eigenh. U. Wien. 27.02.1655. 1½ SS. auf Doppelblatt. Folio. Mit Adresse verso (Faltbrief).
1.800 € (79774/BN51921)

An die Kanzler und Räte beim königl. Tribunal in Mähren bezüglich des Rücktritts des Landeshauptmanns Johann Anton Freiherr von Rottal (1605-74) und der Interims-Verwaltung durch Gábor Serényi (1615-64): "Wir wollen Euch gnedigst nicht bergen, waß massen, nachdem der Hoch- und Wollgebohrne Unnser lieber gethrewer Johann Graff von Rothal, auff Hollenschaw, Napeidl, Burgquasitz und Tlumatschaw, Erbsilbercamerer in Steyer, Unnser Geheimber Rath Camerer und Landts Haubtmann in Unnserm ErbMarggraffthumb Mähren, das Ihme Bißhero anvertrawte Ambt der Landtshaubtmannschaffgt in Unserm ErbMarggraffthumb Mähren, zu Unnseren Handen niedergelegt, Wir solche seine unterth[änig]ste resignation in gnaden auff- und angenohmben, Und dessen Verwaltung dem wollgebohrnen Unserm Rath, Camerern Obristen Landtcammerern in Unnserm Erb Marggraffthumb Mähren und lieben gethreuen Gabrieln Freyherrn von Sereni, auff Khlein Sereny und New Swietlaw auffgetragen haben, wie ihr aus beykhommenden Patentibus, und Unnserem gnedigsten schreiben an besagten Sereny mit mehrern zuersehen [...]".

- Das papiergedeckte Siegel gebrochen. Beiliegend eine vollständ. ms. Transkription..

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