Ernst, Max
Maler, Graphiker und Bildhauer (1891–1976). Sammlung von tls. eigenhändigen Schriftstücken und sonstigen Dokumenten. Verschiedene Orte. Zusammen 47 Bll. Verschiedene Formate.
12.500 €
(25372)
Die vorliegenden tls. eh. Schriftstücke, Dokumente und Inventarlisten betreffen größtenteils die Abwicklung von Max Ernsts Wohnsitz in Saint-Martin d’Ardèche. Ende der 1930er Jahre hatte sich der Künstler nach Südfrankreich zurückgezogen, in seine „private, zerbrechliche Fluchtburg“ (Spies-Metken IV, S. VI): „Das Ensemble, das Max Ernst für sein Haus in Saint-Martin d’Ardèche entwarf, in das er sich Ende der dreißiger Jahre zurückzog, gehört zu den großartigsten Beispielen materialisierter surrealistischer Imagination“ (ebd.).
Tatsächlich war das Haus Eigentum von Leonora Carrington gewesen, die es 1940 verkaufte, um mit Max Ernst in die Vereinigten Staaten zu übersiedeln (die beglaubigte Abschrift der „Conservation des Hypothèques“, des zuständigen Ortsgerichts, liegt dem Konvolut bei). Der unter dem Druck der Zeitereignisse wohl überstürzt getätigte Verkauf des Hauses erfolgte mitsamt seinem Inventar und vor allem mit den Dekorationen des Künstlers (Reliefs und Skulpturen, Werkverzeichnis Spies-Metken, Nrn. 2304 ff.). Das Konvolut enthält u. a. ein beratendes Schreiben des von Max Ernst beauftragten Rechtsanwalts, mit dem er eine Annullierung des Hausverkaufs erörtert, vor allem unter Berufung auf das mitveräußerte Eigentum seines Mandanten, das nicht nur die dem Haus verbundenen Kunstwerke umfaßte, sondern auch Möbel und zahlreiches andere Inventar, das in Listen erfaßt ist (beiliegend). Letztlich blieben die Dinge, wie sie waren, und der Rechtsanwalt verlor den Kontakt zu seinem Mandanten und fragte bei Maurice Lods, dem Bevollmächtigten von Max Ernst, nach dessen Adresse (1942), denn ein Brief nach Frankfurt war als unzustellbar zurückgekommen. Max Ernst selbst zog den Schlußstrich unter seine „Fluchtburg“ am 31. März 1941, als er mit 11 eigenhändigen Zeilen die Versorgung mit Elektrizität aufkündigte und darum ersuchte, die Schlußrechnung an Maurice Lods zu senden, „so schnell wie möglich“. Etwa zur gleichen Zeit, am 20. März 1941, richtete Leon Kochnitzky (1892–1965) einen Brief an Max Ernst, der in höchstem Maße alarmierend war: Kochnitzky, der eine Monographie über zeitgenössische Künstler vorbereitete, ließ Max Ernst wissen, daß die Deutschen in dessen Pariser Wohnung drei seiner Werke beschlagnahmt hatten: 1. Große Collage auf Leinwand, 1935 (?), Titel „La chant du Pingo“; 2. Figur eines Dreihorns auf blauem Fond, kleines Gemälde auf Leinwand, Referenz Galerie Vignon 1931; 3. Taube (1923?), Bleistiftzeichnung (eh. Brief, 2 SS., liegt bei). „All das“, so Kochnitzky, „wird ohne Zweifel in irgendeiner Ausstellung über entartete Kunst wieder erscheinen“. – Das Konvolut, dem auch zwei eh. adressierte Briefumschläge von Max Ernst an Maurice Lods (1941 und 1948) angehören, besteht aus insges. 13 Teilen in Original und Durchschrift und einer kleinen Photographie. Hinzu kommen etliche Zeitungsausschnitte sowie ein Brief des Farbenfabrikanten Lucien Lefebvre-Foinet, der am 8. Okt. 1948 in einem Brief an Maurice Lods den Empfang von Skulpturen und Gemälden bestätigt; ein weiterer Brief (wohl an Maurice Lods) liegt bei..