Eigenh. Bericht mit U. ("G. A. Bürger mpr.").
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Geschrieben in seiner Eigenschaft als Amtmann in Altengleichen (eine Stellung, die er von 1772 bis 1784 bekleidete) an seinen namentlich nicht genannten Kollegen Johann Friedrich Ludwig Gelhud, hinsichtlich der Ausstellung eines Lehnsbriefs: "Es ist mir die lezte Lehns Resolution vom 18ten März d. J. allererst am 2ten dieses zugegangen, nachdem der Herr Senior General Major von Uslar ganz kurz zuvor eine Reise ins Zellische, Dannenbergische und andere Gegenden angetreten, die wahrscheinlich über 3 Monate dauern dürfte. Da ich nun mit den Erfordernissen zur neuen Belehnung, davon derselbe die hauptsächlichsten in Händen hat nicht versehen worden bin, so muß ich Euer Wolgeboren gehorsamst bitten, diesen Verzug bei Dero Frau Abtissin Hochwürdist Durchl. bestens zu entschuldigen und eine solche anderweite Prorogaton gütigst auszuwirken, binnen welcher es möglich ist, die Erfordernisse herbei zu schaffen. - Bei dieser Gelegenheit muß ich zugleich Euer Wolgeboren gehorsamst vortragen, wie bei der Belehnung ao. 1776 ein Lehnbrief von 1681 als ältester sich vorfindender, und einer von 1772 als jüngster, in Originalen, dem verstorbenen Advoc. Sievers zur Prodiction übermacht worden. Allein weder diese, noch auch ein neuer Lehnbrief sind zurückgekommen. H. Sievers sagt in einem Briefe an mich: daß sich die Ausfertigung des neuen Lehnbriefs wegen Mangels an Pergament noch etwas verzögern werde. Ob ich nun gleich in allem 55 rth. 21 gg. 10 d. an ihn übersendet, und damit seine sämtliche Lehns Ausgaben und geforderten Deserviten berichtigt und ihn um Quitung und General-Decharge verschiedentlich ersuchet, so ist mir dennoch keine Antwort geworden, bis mir unterm 3ten Jul. 1778 durch die Advocaten und Not. Münchmeyer die Nachricht zugegangen, wie H. Sievers mit Hinterlaßung eines Concurses vorlängst verstorben sey. Nun erbot sich zwar H. Münchmeyer in dieser Angelegenheit von neuem, jedoch auch gegen neuen Kosten Vorschuß zu Abhelfung der Mängel zu agiren. Allein meinen H. Principalen wolte der neue Kosten Vorschuß, nachdem einmal alles bei Heller und Pfennig abgetragen war, nicht zu Sinne. Wie jedoch kein Entschluß darüber zu Stande gekommen, und die Acten mir erst kürzlich wieder zu Handen gekommen, so ist diese Angelegenheit darüber bislang liegen geblieben. Da aber nunmehr zur neuen Belehnung jene Lehnbriefe besonders nötig seyn wollten, als sich in der gemeinschaftlichen Familien Registratur kein andrer als von 1700, der schadhaft und daher unleserlich ist, vorfindet; So habe ich Euer Wolgeboren gehorsamst bitten sollen, mir gütigst wegen der Lehnbriefe Erläuterung [?] zu geben, indem es möglich ist, daß sowol die Alten, als der neue in hochfürstl. Canzlei sich noch befinden [...]." - Wir danken Prof. Ulrich Joost für freundliche Auskünfte.