Er betrieb eine zupackende, entschlossene Reformpolitik, die umstritten war, aber sich stets im Rahmen der Legalität bewegte. Die Grenzen dieses Ansatzes wurden ihm am Ende der Weimarer Republik vorgeführt. Mit dem sogenannten „Preußenschlag“ am 20. Juli 1932 wurde die Regierung Braun durch den Reichskanzler von Papen entmachtet, nachdem sie zuvor die Wahl gegen eine Mehrheit aus Nationalsozialisten und Kommunisten verloren hatte, die sie zwar abwählten, sich aber nicht auf eine Nachfolgeregierung einigten, sodass alle Minister im Amt blieben. Trotz der neuen machtpolitischen Realitäten versuchte Braun, mit juristischen Maßnahmen dem illegalen Vorgehen entgegenzutreten, was aber, trotz eines gewonnenen Prozesses vor dem Reichsgericht, wirkungs- und bedeutungslos blieb.
Mit der Machtergreifung Hitlers wurde Brauns Reformpolitik schnell und gründlich revidiert, und Braun musste ins Exil flüchten..