Rudolph Sohm

Sohm, Rudolph

Jurist (1841–1917). 2 eigenh. Briefe mit U. und 1 eh. Postkarte mit U. (jeweils „R. Sohm“). Leipzig. Zusammen (8+1½+1=) 10½ SS. auf 7 Bll. (Qu.-)8vo. Die Karte mit eh. Adresse.
$ 261 / 220 € (18399)

Rudolph Sohm (1841–1917), Jurist. 2 e. Briefe mit U. und 1 e. Postkarte mit U. (jeweils „R. Sohm“). Leipzig, 1903 und 1914. Zusammen (8+1½+1=) 10½ SS. auf 7 Bll. (Qu.-)8°. Die Karte mit e. Adresse. – An den Kirchenhistoriker Gustav Krüger (1862–1940) mit Dank „für die freundliche wertvolle Mitwirkung“ (Karte v. 2. Dezember 1903), „für Ihre Teilnahme und für die Zusendung der ergreifenden Predigt“ (Br. v. 4. Oktober 1914) sowie für die Zustimmung zu seinen Ausführungen in dem Aufsatz „Weltliches und geistliches Recht“: „[...] Handelt es sich doch um Fragen, deren Beantwortung für unser lutherisches Kirchenrecht, auch für das heutige, grundlegend ist.

Daß auch die Aufklärung auf dem durch Luthers Reformation gewonnenen Boden steht, insofern sie die religiöse Verbindlichkeit jeder Lehrgesetzgebung ablehnt, halte ich für sicher. Die Aufklärung ging von diesem Punkt aus zu dem weiteren Satz vor, daß auch weltliche Lehrgesetzgebung im Grundsatz ausgeschlossen sei [...]“. – Rudolph Sohm beschäftigte sich mit der deutschen Rechtsgeschichte („Die fränkische Reichs- und Gerichtsverfassung“, 1871), dem römischen und dem bürgerlichen Recht und besonders dem Kirchenrecht. „Wirkungsgeschichtlich ließen Sohms Arbeiten zum Kirchenrecht seine Studien zur deutschen Rechtsgeschichte und zum römischen Recht weit hinter sich. Sohm schärfte das Bewußtsein für die Spannungen zwischen Recht und Religion, Jurisprudenz und Theologie, auch wenn seine petitio principii – ein charismatisches Verständnis der stets als Einzelgemeinde gedachten ecclesia – der Kritik nicht standhielt. Sohms Wirkungen sind in der Kanonistik und im evangelischen Kirchenrecht bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts spürbar“ (DBE)..

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Sohm, Rudolph

Jurist und Kirchenrechtler (1841-1917). 2 eigenh. Briefe mit U. Straßburg. Zusammen (7½+8 =) 15½ SS. auf 8 Bll. 8vo.
$ 214 / 180 € (92573/BN61865)

An den namentlich nicht genannten Rechtswissenschaftler Alfred Pernice: "Gestatten Sie mir, Ihnen meinen aufrichtigen Dank für das freundliche Willkomm auszusprechen, welches Sie meinen Institutionen entgegenbringen. Ihr Brief ist mir von um so größerem Werth, weil Sie demselben die seltene Beigabe fachlicher kritischer Bemerkungen hinzugefügt haben. Einen besseren Dank giebt es für einen Autor nicht, jedoch möchte er noch mehr von Ihnen hören, da Sie sicher aus dem reichen Schatz Ihrer rechtshistorischen Forschungen und Anschauungen viele Corregenda und Monenda in Bezug auf meine Arbeit beizubringen haben [...]" (24.

X. 1883). - "Auf das Beste danke ich Ihnen für die freundliche Zusendung Ihrer Parerga die ich sofort mit dem größten Interesse durchgelesen habe. Ihre inhalt- und lehrreiche Schrift hat mich in der mannigfachsten Weise gefördert und angeregt [...]" (2. III. 1884)..

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