Über meinem Kopfe hängt nicht nur das Damoklesschwert des Preßgesetzes, sondern das zweite des Disciplinargesetzes, und wenn ich der festen Überzeugung bin, bisher Nichts gethan zu haben, was ich nicht vor irgend einer Instanz vertreten kann, so gilt das nicht von dem besagten Artikel [...]" (25. VIII.). - "Indem ich Ihnen zunächst den Empfang des - sehr unerwarteten - Honorars für meinen kleinen Artikel in der Zeitung dankend bestätige muß ich über die mir gleichzeitig von Ihnen angezeigte Cooptation in den Ausschuß der freisinnig-deutschen Partei Folgendes bemerken. Ich anerkenne vollkommen die Ehre, welche mir durch diese Wahl erwiesen wird und danke dem Ausschuß herzlich für sein Vertrauen. Ob ich aber die Wahl annehmen kann ist mir nicht unzweifelhaft, und zwar deswegen weil ich in der Regel mit Berufs- und wissenschaftlichen Arbeiten so überladen bin, daß ich für diese kaum die nöthige Zeit aufzutreiben weiß [...]" (8. IX.)..