Sie war seinerzeit eine gefeierte Tänzerin in Brüssel etc. Damals als der Vater starb war sie in guter Lage, durch ihren Beruf und hatte nicht nöthig und war zu gewissenhaft, als daß sie auf den Gnadengehalt Anspruch gemacht hätte. Sie mußte aber nach einigen Jahren krankheitshalber ihren Beruf aufgeben, lebte dann eine Zeit lang mit einem Herrn Kral; vielleicht 15 Jahre. In letzter Zeit war auch er sehr krank und starb vor einigen Monaten. Sie ist jetzt in drückender Noth. Einen Dienst annehmen kann sie nicht, denn sie ist so schwer nervenleidend daß sie absolut nichts machen kann, steht fort in ärztlicher Behandlung. Frau Hallenstein die Wittwe [!] des verstorbenen Hofschauspielers hat nun vor längerer Zeit an Frau Schratt die Beglaubigungsschriften gesendet, mit der Bitte, um ihre gütige Verwendung in der Sache. Es kam lange Zeit keine Antwort und nun war Frau Schratt selbst leidend und das Kammermädchen findet die Schriften nicht [...]“. – Mit kleinen Einrissen in den Faltungen..