Andreas Heusler

Heusler, Andreas

Germanist (1865–1940). Ms. Brief mit eigenh. U. („AHeusler“). Arlesheim bei Basel. 1¾ SS. Gr.-4to.
$ 162 / 150 € (21284)

Andreas Heusler (1865–1940), Germanist. Ms. Brief mit e. U. („AHeusler“). Arlesheim bei Basel, 23. März 1928. 1¾ SS. Gr.-4°. – An den Literarhistoriker Harry Maync (1874–1947): „Vorgestern wars, Frühlingsanfang: da ist der Mensch leicht etwas optimistisch. So war auch ich, und als Ihr Brief kam, sagte ich mir: Gott Lob, nun schreibt mir Maync, er habe einen andern gefunden, der ihm die Sache für seine Sammlung machen werde; ich solle ihm das nur nicht übel nehmen; ich hätt ihn doch gar lange warten lassen ...

Und dann würde ich antworten: Nein, mein Teuerster, ich nehme Ihnen nicht übel – ich habe mich selten so rein an dem Glück eines andern gefreut wie jetzt an dem Ihren! Dann kams aber ganz anders. Sie kamen als Gerichtsvollzieher. Mein geängstigtes Ohr vernahm ein leises Klirren der Handschellen, die Sie mir im Notfall anlegen würden [...] Doch zur Sache –: Sie haben also keinen gefunden? Mir kommt ein Verdacht: Sie haben gar nicht gesucht! [...]“. – Andreas Heusler war Professor für Germanistik und Berlin und lehrte von 1920 bis zu seiner Emeritierung 1936 als Ordinarius in Basel. „Fast alle seine Werke wurden nach 1945 wiederaufgelegt, viele stehen bis heute im Mittelpunkt der Fachdiskussion. Neben sprachlichen Untersuchungen (‚Altisländisches Elementarbuch’, 1913,), rechts- und religionsgeschichtlichen Arbeiten (‚Zum isländischen Fehdewesen in der Sturlungezeit’, 1912) und Übersetzungen (‚Die Geschichte vom weisen Njal’, 1914) publizierte Heusler u. a. ‚Germanentum’ (1934). Grundlegendes leistete er zudem auf dem Gebiet des germanischen Heldenliedes (‚Nibelungensage und Nibelungenlied’, 1921). Als sein Hauptwerk gilt ‚Die altgermanische Dichtung’ (1923)“ (DBE). – Auf Briefpapier mit gedr. Adresse..

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Heusler, Andreas

Jurist (1834–1921). Eigenh. Brief mit U. („A. Heusler“). Basel. 3¼ SS. auf Doppelblatt. Gr.-8vo.
$ 865 / 800 € (22709)

Andreas Heusler (1834–1921), Jurist. E. Brief mit U. („A. Heusler“). Basel, 16. Oktober 1886. 3¼ SS. auf Doppelblatt. Gr.-8°. – An den Basler Historiker Rudolf Wackernagel, dessen Ansuchen, doch eine „Lebensskizze von Rathsherren Sarasin“ zu verfassen, er nicht nachkommen könne, da er zum einen als Sarasins Schwiegersohn nicht über die nötige Unabhängigkeit verfüge und weil zum andern über Sarasin in letzter Zeit genug debattiert worden sei, so daß es keinen Sinn habe, „jetzt noch zum Jahresschluß dem Publicum das Gericht nochmals in neuer Sauce aufzutischen [...]“.

– Andreas Heusler war Professor für Deutsches Recht an der Universität Basel und „prägte [...] als Hauptverfasser des Zivilgesetzentwurfs (1865–69) und der Zivilprozeßordnung (1875) die Gesetzgebung der Stadt. Als konservativer Politiker war er Mitglied des Großen Rats in Basel“ (DBE). „Der vielseitig begabte Jurist und Richter war einer der bedeutendsten Rechtshistoriker im deutschsprachigen Raum“ (Historisches Lexikon der Schweiz, s. v.)..

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