Und dann würde ich antworten: Nein, mein Teuerster, ich nehme Ihnen nicht übel – ich habe mich selten so rein an dem Glück eines andern gefreut wie jetzt an dem Ihren! Dann kams aber ganz anders. Sie kamen als Gerichtsvollzieher. Mein geängstigtes Ohr vernahm ein leises Klirren der Handschellen, die Sie mir im Notfall anlegen würden [...] Doch zur Sache –: Sie haben also keinen gefunden? Mir kommt ein Verdacht: Sie haben gar nicht gesucht! [...]“. – Andreas Heusler war Professor für Germanistik und Berlin und lehrte von 1920 bis zu seiner Emeritierung 1936 als Ordinarius in Basel. „Fast alle seine Werke wurden nach 1945 wiederaufgelegt, viele stehen bis heute im Mittelpunkt der Fachdiskussion. Neben sprachlichen Untersuchungen (‚Altisländisches Elementarbuch’, 1913,), rechts- und religionsgeschichtlichen Arbeiten (‚Zum isländischen Fehdewesen in der Sturlungezeit’, 1912) und Übersetzungen (‚Die Geschichte vom weisen Njal’, 1914) publizierte Heusler u. a. ‚Germanentum’ (1934). Grundlegendes leistete er zudem auf dem Gebiet des germanischen Heldenliedes (‚Nibelungensage und Nibelungenlied’, 1921). Als sein Hauptwerk gilt ‚Die altgermanische Dichtung’ (1923)“ (DBE). – Auf Briefpapier mit gedr. Adresse..