Johann Wilhelm Ludwig Gleim

Dichter und Mäzen, 1719-1803

Der aus bescheidenen Verhältnissen stammende Sohn eines Steuereinnehmers wurde einer der bekanntesten Dichter, Literaturmäzene und Sammler der deutschen Aufklärung. Mit seinen anakreontischen wie auch mit seinen patriotischen Dichtungen gelangen Gleim überwältigende literarische Erfolge. Er war einer der namhaftesten Autoren seiner Zeit, der auch in seinen späten Jahren aus der Almanach- und Anthologie-Literatur nicht hinwegzudenken ist und dessen Gedichte bis ins 19. Jh. Komponisten zu Vertonungen anregten. Als Literaturförderer und bedeutender Exponent der aufklärerischen Freundschaftskultur am Ende des 18. Jahrhunderts war er auch unter dem Namen „Vater Gleim“ bekannt.

来源: Wikipedia

Gleim, Johann Wilhelm Ludwig

Schriftsteller (1719–1803). „Nach Lord Byron“. Eigenh. Gedichtmanuskript (28 Zeilen). O. O. u. D. 1 S. 4to.
$ 1,921 / 1.800 € (16182)

Johann Wilhelm Ludwig Gleim (1719–1803), Schriftsteller. „Nach Lord Byron“. E. Gedichtmanuskript (28 Zeilen). O. O. u. D. 1 S. 4°. – Bis zur Unlesbarkeit bearbeitetes Manuskript „für Prinz Karl von Preußen“, das durchwegs aus Streichungen und Einfügungen besteht. – Stärker gebräunt und mit kleineren Papierdruchbrüchen durch Tintenfraß; geringfügiger Buchstabenverlust durch Abschnitt der rechten unteren Ecke.

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Gleim, Johann Wilhelm Ludwig

deutscher Dichter (1719-1803). 5 Pachtbriefe des Domkapitels Halberstadt mit eigenh. U. Halberstadt. Sammlung von 5 Pachtbriefen von Schreiberhand mit Gleims eigenh. U. sowie einem Pachtbrief zwischen Gleim und Friedrich Heinen ohne Unterschriften. Zus. 37 SS. Beiliegend eine bis 1702 zurückreichende Sammlung von weiteren 28 Pachtbriefen des Domkapitels .
$ 1,601 / 1.500 € (33079/BN27847)

Bemerkenswerte, ein knappes Jahrhundert umspannende Sammlung von Halberstädter Domstiftsarchivalien, vielfach aus der Zeit des Dichters Gleim als Domsekretär (Verwalter), davon fünf von Gleim selbst unterfertigt (drei außerdem von seinem Freund, dem Domdechanten E. L. Spiegel von Desenberg, gest. 1785, vgl. ADB XXXV, 146-149) und ein weiterer mit unmittelbarem Bezug zu Gleim. Durchgehend handelt es sich um Verträge des Domkapitels über die Verpachtung seiner Ländereien. Die Kontrakte sind gesiegelt und unterschrieben von den verschiedenen jeweils zuständigen Domdechanten.

- Dem Maurermeister Böhm werden Äcker aus dem Besitz des Domkapitels auf 3 Jahre verpachtet (5 SS., Unterschriften des Domdechanten Bousch und des Domsekretärs Gleim, 18. VI. 1751), dem Halberstädter Bürger August Friedrich West 14 Morgen Acker auf 6 Jahre (4½ SS., Unterschriften Gleims und des Domdechants Ernst Ludwig Frhr. von Spiegel zum Desenberg, 16. Feb. 1773); der Ascherslebner Brauerwitwe Anna Rosina Fischer werden 12 Morgen Acker verpachtet (6 SS., Datum und Unterschriften wie zuletzt); der Witwe Margarethe Juliane Helmholz geb. Kemnitz und ihrem Neffen, dem Cand. iur. Friedrich Heinrich Gottlieb Kemnitz, wird der örtliche Zehnthof "nebst zubehöriger Huth- und Trift-Nutzung" auf 6 Jahre verpachtet (11 SS., Unterschriften wie zuletzt sowie der Pächter, 10. März 1781); dem Ascherslebener Christian Kothe wird die etwa 22 Schock betragende Ernte des "Seegenkorns" (Kümmel) auf 6 Jahre verpachtet (2 SS., Unterschriften Gleims und des Domdechants sowie Kothes, 3. Mai 1798). 1768 verpachtet Gleim als "Possessor" der Vikarie St. Petri und Pauli 30 Morgen Land auf 6 Jahre (7½ SS., 20. Feb. 1768, ohne Unterschriften). - Gleims Gedichtsammlung "Versuch in Scherzhaften Liedern" (1744f.) gilt als eines der bedeutendsten frühen Dokumente der deutschen Anakreontik. Seine "Romanzen" (1756) wirkten auf die Balladendichtung der Sturm-und-Drang-Generation; seine Fabeldichtungen sind bis heute in Schulbüchern zu finden. Überragende Bedeutung besitzt er bis heute als Mäzen, Sammler und Vertreter des Freundschaftskults seiner Zeit: als Gleim 1747 als Verwalter nach Halberstadt kam, schuf er hier, getragen von einer sozialethisch orientierten Freundschaftsidee, mit seinem Netzwerk schriftstellerischer Kommunikation neues ein literarisches Zentrum Deutschlands. - Interessantes Material zur Wirtschaftsgeschichte des Stiftes Halberstadt und und der zugehörigen Region im 18. Jahrhundert. "Der Geist, in dem das Stift geleitet wurde, blieb [...] bis zu Gleim's Tode im Jahre 1803 im wesentlichen unverändert. Man kann daher die ganze letzte Periode des 1807 aufgehobenen protestantischen Stiftes wohl die Gleim'sche nennen" (ADB XXXV, 149)..

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Gleim, Johann Wilhelm Ludwig

Dichter (1719-1803). Eigenh. Brief mit U. Halberstadt. 10.10.1783. 1 S. 8vo.
$ 2,669 / 2.500 € (936876/BN936876)

An seinen Verleger und Drucker Johann Gottlob Immanuel Breitkopf (1719-94) in Leipzig: "Ich bitte, so gleich nach Empfang dieses an die Buchhandlung der Gelehrten abliefern zu laßen: 400 Exemplare meiner Episteln; weil ich gern sehe, wenn noch auf dieser Meße dieselben debitiret werden könnten; der Laden Preiß ist gesetzt auf 8 ggr. für 10 Exemplare 2 rth. 12 gr. [...]. Wären die bestellten 500 Exemplare noch nicht brochirt, so laße mir gefallen, daß 600 Exemplare geliefert werden an die Buchhandlung der Gelehrten, und nur 300 Exemplare brochirt hieher an mich bald möglichst, denn ich habe schon lange darauf gewartet.

Nächstens sende zum Dank die Romanzen! Ich wünsche vollkommenes Wohlergehen meinem lieben hochgeschätzten Breithaupt [...]". - Etwas braunfleckig..

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Gleim, Johann Wilhelm Ludwig

E. Brief mit U.
Autograph ist nicht mehr verfügbar

Johann Wilhelm Ludwig Gleim (1719–1803), Dichter. E. Brief mit U. („Gleim“). Halberstadt, 9. Juli 1786. 4 SS. auf Doppelblatt. 8°. – An einen namentlich nicht genannten Adressaten zur verspäteten Übersendung eines (hier nicht beiliegenden) Portraits von einem „Meiners“, wohl der Historiker und Ethnograph Christoph Meiners (1747–1810): „[...] Von unserer curländischen Freundin habe [ich] seit langer Zeit ni[cht] die mindeste Nachricht gehabt. Hier sagte man neulich, ein Prinz von Würtenberg [!] würde des Betriegers [!] Cagliostro s[ich] annehmen [...]; besser glaub ich wäre gewesen, wenn ihr Zeugniß nicht gegeben, sondern nur berichtet wäre, was für Gaukeleyen der Charlatan in Curland vorgenommen hat [...]“. – Weiters über seinen Freund, den Diplomaten und Schriftsteller Christian Konrad Wilhelm Dohm (1751–1820) – „es will mir gar nicht ein, daß man den vortrefflichen Mann nach Cöln verpflanzt hat. Er wäre, dächt ich, in seinem berlinischen Posten dem Staat weit nützlicher gewesen, als er’s wird seyn können, zu Cöln“ – und mit der Bitte um Zusendung eines „guten Exemplars von der neuen Ausgabe der Beschreibung Berlins“. – Im Mittelfalz eingerissen und dort mit Transparentpapier verstärkt; geringf. Buchstabenverlust wie oben ergänzt.


Gleim, Johann Wilhelm Ludwig

Eigenh. Brief mit einem Gedicht (12 Zeilen) und U. („Gleim“).
Autograph ist nicht mehr verfügbar

Johann Wilhelm Ludwig Gleim (1719–1803), Dichter. E. Brief mit einem Gedicht (12 Zeilen) und U. („Gleim“). Halberstadt, 10. Mai 1795. 3 SS. auf Doppelblatt. 8°. Mit knapp ganzseitigen „Anmerkungen“ des Adressaten. – Humorvoller und ausführlicher Brief an den mit ihm befreundeten Berliner Altphilologen Friedrich Heinrich Bothe (1771–1855): „Wär ich, lieber Herr Bothe, der König, oder nur der reiche Freyherr von Pirlepump, so lohnt ich Ihnen die Ehrenvolle Widmung der Volkslieder, mit einem Hüttchen! Auf einer Wiese stünd’s |Am holden Emma-Bach! | Geschützt vor Wuth des Winds |Hätt’ es ein Schlafgemach! [...] Solch’ ein Hüttchen, lieber Herr Bothe, schenkt’ ich Ihnen! Nun aber bin ich nicht der König, und nicht der Freyherr von Pirlepump, also schenk’ ich Ihnen nur das nöthigste Hausgeräth in Ihr Hüttchen, das Dintefaß ! [...]“. – F. H. Bothe hatte die von ihm 1795 herausgegebenen „Volkslieder“ (Goed. VII, 282, 2) seinem Freund und Gönner Gleim gewidmet. Auf der vierten Seite des Briefes finden sich 24 Zeilen eigenhändige Anmerkungen von Bothe, der das angekündigte Tintenfaß beschreibt („ein schön gearbeitetes silbernes“) und die im Brief genannten Namen erläutert. Kurz nach Gleims Tod gab Bothe einen „Frühlings-Almanach“ (Goed. VII, 282, 11) heraus, der neben einem Teilabdruck des vorliegenden Briefes auch Bothes „Beytrag zu Gleims Charakteristik“ enthält (Berlin, 1804, SS. 32–34). – Stärker gebräunt und fleckig, kleine Fehlstellen im Mittelfalz sorgfältig angefasert.