Hugo Ritter von Burckhard

Burckhard, Hugo Ritter von

Jurist (1838–1918). Eigenh. Brief mit U. („Burckhard“). Jena. 1 S. auf Doppelblatt. Gr.-8vo.
$ 160 / 150 € (23960)

Hugo Ritter von Burckhard (1838–1918), Jurist. E. Brief mit U. („Burckhard“). Jena, 1. Juni 1866. 1 S. auf Doppelblatt. Gr.-8°. – An einen namentlich nicht genannten Adressaten: „In der Anfuge [!] erlaube ich mir, Ihnen meine erste größere literarische Arbeit zu übersenden. Ich habe, obgleich ich zum Theil als Ihr Gegner aufgetreten bin, so viel aus Ihrem ‚System’ gelernt, daß ich mich gedrungen fühlte, Ihnen als ein Zeichen dankbarer Verehrung dieses mein Erstlingswerk vorzulegen, mit der Bitte, demselben eine freundliche und nachsichtige Aufnahme zu Theil werden zu lassen [...]“.

– Hugo Ritter von Burckhard „studierte in Jena und Heidelberg, habilitierte sich 1863 in Jena für römisches Recht und wurde dort 1866 zum a.o.Prof. ernannt. 1872 folgte er einem Ruf als o.Prof. nach Kiel, 1877 nach Greifswald, 1881 nach Würzburg, wo er vor allem römisches Zivilrecht und deutsches bürgerliches Recht lehrte. Burckhard verfaßte u. a. ‚Die Stellung der Schenkung im Rechtssystem’ (1891) und ‚Zum Begriff der Schenkung’ (1899)“ (DBE). – Die untere Hälfte der beschriebenen Seite mit Abklatschspuren der oberen; mit zeitgen. Notiz in blauem Farbstift am oberen Blattrand..

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